Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

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2. Auswahl und Art der Verwendung der Desiufektionsmittel. 
12. 
Die Auswahl und Art der Verwendung der Desinfektionsmittel (§ 11) hat sich im 
allgemeinen nach dem Grade der Widerstandsfähigkeit sowie der Verschleppbarkeit des An- 
steckungsstoffs der Seuche durch Zwischenträger und nach den besonderen Verhältnissen des 
Falles zu richten. 
8 13. 
Bei Viehseuchen, deren Ansteckungsstoff leicht zerstörbar ist und im wesentlichen durch 
die erkrankten Tiere verschleppt wird, genügt die Reinigung mit nachfolgender Tünchung der 
Stalldecken, Wände, Pfosten, Pfeiler, Standscheiden, Türen, des Fußbodens nebst Jauche- 
rinnen und der Gerätschaften mit dünner Kalk= oder Chlorkalkmilch. Eisenteile sind mit 
verdünntem Kresolwasser oder mit Karbolsäurelösung zu bepinseln. Das gleiche Verfahren 
kann bei Holz= und Steinteilen sowie bei glasierten Tonkacheln an Stelle der Tünchung 
mit Kalk= oder Chlorkalkmilch angewandt werden. 
8 14. 
(1) Bei Seuchen, deren Ansteckungsstoff schwer zerstörbar ist oder bei denen die Ge- 
fahr der Weiterverbreitung durch Zwischenträger in hohem Grade besteht, ist folgendes Ver- 
fahren durchzuführen: 
1. Die bei der Reinigung beseitigten und gesammelten Streumaterialien, 
Dünger, sonstiger Schmutz, Futterreste und dergleichen sind entweder 
zu verbrennen, zu vergraben, unterzupflügen oder durch Packung oder durch Ver- 
mischen mit einem geeigneten Desinfektionsmittel unschädlich zu machen. 
Die Packung von Dünger, Streu, Futterresten und ähnlichen Stoffen hat 
an einem Platze zu geschehen, der von Tieren, die für die Seuche empfänglich 
sind, und von unbefugten Personen nicht betreten werden kann und von dem 
aus ein Ablaufen von Schmutzwasser in andere Gehöfte, auf fremden Personen 
und Tieren zugängliche Wege, in Brunnen, Flußläufe und anderes Nutzwasser 
nicht stattfindet. Sie ist in der Weise vorzunehmen, daß Kot und Streu im 
Verhältnis wie etwa 2: 3 innig gemischt und mäßig durchfeuchtet in größeren 
Haufen drei Wochen lang locker gelagert werden. Trockener Dünger ist nach 
der Aufstapelung mit Jauche oder Wasser (etwa 10 bis 15 Liter auf 1 chm 
Dünger) zu durchtränken. Im übrigen wird wie folgt vorgegangen. Zunächst 
wird auf dem Boden eine etwa 25 cm hohe Schicht nicht infizierten Düngers 
oder von Stroh oder Torf von etwa 1, bis 2m Breite und beliebiger Länge
	        
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