Volltext : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

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2.  Wiederkäuer.

1.  Nachdem  das  Netz  untersucht  und  abgeschnitten  worden  ist,  werden,  um  Raum  zu
gewinnen,  Pansen,  Haube,  Psalter  und  Labmagen  im  Zusammenhange  herausgenommen.
Zu  diesem  Zwecke  wird  die  Verbindung  des  Pansens  mit  dem  Zwerchfell  gelöst,  die  Speiseröhre
  hinter  dem  Zwerchfell  durchschnitten  und  der  Zwölffingerdarm  gleich  nach  seinem  Austritt
  aus  dem  Labmagen  unterbunden  und  hinter  der  Unterbindung  gleichfalls  durchschnitten.
Dabei  ist  auf  etwa  vorhandene  ungewöhnliche  Verbindungen  der  einzelnen  Magenabteilungen
mit  benachbarten  Organen  zu  achten.  Hierauf  wird  die  Milz  vom  Pansen  abgelöst.  Dann
werden  die  vier  Magenabteilungen  zunächst  äußerlich  und  dann  nach  Offnung  untersucht.
Nachdem  alsdann  das  Gekröse  des  Dünndarms  geprüft  worden  ist,  wird  der  Hüftdarm  in
der  Nähe  der  Hüftblinddarmöffnung  unterbunden  und  vor  der  Unterbindung  durchschnitten.
Hierauf  werden  Hüft=  und  Leerdarm  ganz  dicht  am  Gekröse  abgetrennt  und  der  Leerdarm,
nachdem  der  Zwölffingerdarm  am  hinteren  Ende  unterbunden  worden  ist,  hinter  der  Unterbindung
  abgeschnitten.  Jetzt  werden  Leer=  und  Hüftdarm  an  derjenigen  Stelle,  wo  sich
das  Gekröse  ansetzt,  aufgeschlitzt.  Sodann  wird  das  Gekröse  des  kleinen  Grimmdarms  untersucht,
  der  letztere  vor  dem  ÜUbergang  in  den  Mastdarm  abgeschnitten  und  bis  zu  der  Stelle,
wo  er  sich  mit  dem  Zwölffingerdarme  krenzt,  hart  am  Gekröse  abgelöst.  Endlich  wird  auch
der  Zwölffingerdarm  vom  Gekröse  abgetrennt,  aber  nicht  geöffnet.  Blind=  und  Grimmdarm
  werden  im  Zusammenhange  herausgenommen,  nachdem  die  Gekröswurzeln  durchschnitten
worden  sind.  Darauf  wird  das  Gekröse  untersucht.  Dann  werden  die  Windungen  des
großen  Grimmdarmlabyrinths  voneinander  gelöst  und  mittels  Schere  dicht  an  der  Gekrösansatzstelle
  aufgeschnitten.  Schließlich  wird  der  Zwölffingerdarm  in  seiner  natürlichen  Verbindung
  mit  der  Leber  aufgeschnitten  und  in  der  gewöhnlichen  Weise  geprüft.

2.  Die  weitere  Zerlegung  und  die  Untersuchung  der  in  der  Bauchhöhle  gelegenen
Organe  erfolgt  wie  beim  Pferde.

3.  Schwein.

1.  Nachdem  der  Zwölffingerdarm  unter  der  rechten  Niere  zweimal  unterbunden  und
zwischen  den  Unterbindungen  durchschnitten  worden  ist,  wird  sein  hinteres,  zwischen  den
Gekrösplatten  gelegenes  Ende  hervorgezogen  und  in  Verbindung  mit  dem  Leer=  und  Hiftdarm
  dicht  am  Gekröse  abgeschnitten.  Ferner  wird  der  Hüftdarm  in  der  Nähe  der  Hift-Blinddarmöffnung
  unterbunden  und  vor  der  Unterbindung  durchschnitten.  Nunmehr  wird
der  ganze  Dünndarm  an  der  Ansatzstelle  des  Gekröses  mit  einer  Darmscheere  aufgeschlitzt.
Blinddarm,  großer  und  kleiner  Grimmdarm  werden  im  Zusammenhange  herausgenommen,
indem  man  die  Gekröswurzeln  durchschneidet.  Der  kleine  Grimmdarm  wird  dicht  vor  dem
Mastdarm  abgeschnitten.  Dann  werden  die  Windungen  des  großen  Grimmdarms  vorsichtig
auseinandergezogen  und  ausgelöst  und  darauf  an  der  Gekrösansatzstelle  aufgeschnitten.  Der