Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

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wird die Oberfläche der Schädeldecke geprüft. Dann wird die Schädeldecke durch Sägeschnitte 
abgetrennt. An der Schädeldecke werden sowohl die Schnittflächen wie die Innenfläche unter- 
sucht. Darauf wird die äußere Oberfläche der harten Hirnhaut geprüft. Sodann wird die 
harte Hirnhaut zunächst auf der einen Seite abgetrennt und zurückgeschlagen, um die 
Beschaffenheit ihrer inneren Oberfläche und der vorliegenden Abschnitte der weichen Hirnhaut 
zu bestimmen und demnächst dasselbe an der anderen Seite ausgeführt. Jetzt wird der 
Sichelfortsatz vom Siebbein abgetrennt und zurückgeschlagen. Dann wird das Gehirn heraus- 
genommen und die Beschaffenheit der weichen Hirnhaut an den Seitenteilen und am Grunde 
des Gehirns bestimmt. Nachdem ferner die Größe und Gestalt der Hirnwindungen festgestellt 
worden ist, werden die Seitenkammern des Gehirns geöffnet. Hat man dann den Inhalt 
und die Ausdehnung der Seitenkammern, die Beschaffenheit ihrer Wandungen und der 
Adergeflechte ermittelt, so legt man eine Reihe glatter Schnitte durch die Halbkugeln des 
Großhirns, die gestreiften Körper und die Sehhügel. Man spaltet durch einen senkrechten 
Schnitt die Vierhügel und das Kleinhirn bis in die Sylvische Wasserleitung und die vierte 
Hirnkammer und durchschneidet die Brücke und das verlängerte Mark. An allen Teilen sind 
Farbe, Füllung der Gefäße und Festigkeit zu bestimmen. Am Schlusse untersucht man die 
harte Hirnhaut am Schädelgrunde, die Blutleiter und nach Entfernung der harten Hirnhaut 
die Knochen an den Seiten und am Grunde der Schädelhöhle. 
7. Offnung und Untersuchung der Nasenhöhle nebst Nebenhöhlen und Maulhöhle. 
6 16. 
(1) Zunächst sind die Weichteile, die an den Seiten des Kopfes liegen, und die Speichel- 
drüsen zu untersuchen. Darauf wird der Unterkiefer vom Oberkiefer abgetrennt und dabei 
die Beschaffenheit der Backen bestimmt. Weiter wird das Verhalten der Zähne, des Zahn- 
fleisches, des harten und weichen Gaumens ermittelt. Darauf wird der Oberkiefer im Pfeil- 
durchmesser dicht neben der Nasenscheidewand durchsägt und die Nasenscheidewand heraus- 
geschnitten. Ferner wird der Inhalt der Nasenhöhle und die Beschaffenheit der Schleimhaut 
untersucht. Nächstdem werden Stirn= und Oberkieferhöhlen geöffnet und ihr Inhalt und 
ihre Beschaffenheit bestimmt. Endlich folgt die genaue Untersuchung der übrigen Kopfknochen 
(ogl. § 15). 
(2) Ist die Untersuchung eines Auges vorzunehmen, so wird es aus der Augenhöhle 
im ganzen entfernt und durch einen Aquatorialschnitt in zwei Hälften zerlegt. Darauf folgt 
die Untersuchung der einzelnen Teile. 
(3) Zur Untersuchung des mittleren und inneren Ohres ist ein senkrechter Sägeschnitt 
durch die Paukenhöhle zu legen, der den inneren mit dem äußeren Gehörgang verbindet.
	        
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