Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

Nr. 28. 555 
8. Untersuchung der Gliedmaßen. 
. 17. 
Nachdem die Haut abgezogen worden ist, erfolgt die Untersuchung der Gliedmaßen im 
allgemeinen im Anschluß an die anatomische Einrichtung der Teile und an etwa vorhandene, 
im einzelnen Falle sich schon von außen kennzeichnende Veränderungen. Insbesondere ist 
das Verhalten der großen Blutgefäße, die unter Umständen ihrem ganzen Verlaufe nach 
freigelegt und geöffnet werden müssen, der großen Lymphgefäße mit den sich anschließenden 
Lymphknoten, die stets durch Einschneiden genau untersucht werden müssen, zu berücksichtigen. 
Hieraus ergibt sich, daß die zur Untersuchung der Weichteile der Gliedmaßen vorzunehmenden 
Schnitte möglichst in einer dem Verlaufe der Blut= und Lymphgefäßstämme entsprechenden 
Richtung geführt werden müssen, und daß die Untersuchung der Gelenke, deren zweckmäßigste 
Offnung meist durch Querschnitte zu vollziehen ist, gewöhnlich zuletzt erfolgen muß. Schließ- 
lich sind in Fällen, in denen Veränderungen an den inneren Abschnitten der Knochen er- 
wartet werden können, nach genauer Besichtigung der äußeren Knochenweichteile (Beinhaut, 
Bandapparate) die Knochen herauszuschneiden und nach Durchsägung weiter zu untersuchen. 
Wo es nötig ist, die inneren Teile der Hufe, Klauen usw. zu untersuchen, sind die Horn- 
kapseln abzutrennen; doch genügt es oft, die Hufe, Klauen usw. im Pfeildurchmesser zu 
durchsägen oder zu durchschneiden. 
9. Die Offnung des Wirbelkanals. 
18. 
Die Wirbelsäule wird an der Rückenseite geöffnet. Nachdem die Haut vom Rumpfe 
vollständig abgezogen, die Gliedmaßen und die Rippen entfernt und die Muskeln von den 
Dornfortsätzen und den Bogenstücken abgetrennt worden sind, wobei auf die Beschaffenheit 
der genannten Teile und namentlich auf Knochenbrüche zu achten ist, werden die Dorn- 
fortsätze mit den anstoßenden Teilen der Wirbelbogen abgemeißelt. Hierbei ist jede Ver- 
letzung der Rückenmarkshäute sorgfältig zu vermeiden. Darauf untersucht man die äußere 
Fläche der harten Rückenmarkshaut, und es wird, nachdem sie durch einen Längsschnitt 
geöffnet worden ist, etwaiger ungewöhnlicher Inhalt, z. B. Flüssigkeit, ermittelt. Dann 
prüst man die Beschaffenheit des oberen Abschnitts der weichen Rückenmarkshaut. Dem- 
nächst wird die harte Rückenmarkshaut mit dem Rückenmark aus dem Wirbelkanale heraus- 
genommen, indem auf jeder Seite durch einen Längsschnitt die Nervenwurzeln nach und 
nach durchschnitten werden. Sollte eine Untersuchung des Gehirns noch nicht stattgefunden 
haben, so wird das Rückenmark mit der harten Rückenmarkshaut hinter dem großen Hinter- 
bauptsloche durchschnitten. Das Rückenmark darf hierbei weder gedrückt no gequetscht 
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