Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

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je ein 1 Kilogramm schweres Muskelstück, die halbe Milz und das Herz an die Seuchen- 
versuchsstation der Tierärztlichen Hochschule in München, Veterinärstr. 6, einzusenden. 
Im übrigen behält sich das Staatsministerium des Innern vor, über die mikroskopische 
Untersuchung, über die Anlegung von Kulturen und die Verimpfung auf geeignete Versuchs- 
tiere sowie über die Anwendung des Präzipitationsverfahrens zur sicheren Feststellung der unter 
A bis C genannten Seuchen weitere Bestimmungen zu erlassen. 
2. Tollwut. 
§ 21. 
(1) Auf die Feststellung des Inhalts des Magens und Darmes ist besonderer 
Wert zu legen. Dann ist der Zustand der Schleimhaut des Magens und Darmes zu 
bestimmen. Nunmehr folgt die Untersuchung der Maulhöhle, des Schlundkopfs, der Mandeln 
und der an den Halsorganen gelegenen Lymphknoten. Weiter sind Nieren, Leber und Milz 
zu prüfen. Auch die Beschaffenheit des Blutes ist zu beachten. 
(2) Sofort nach der Zerlegung hat der Bezirkstierarzt das Gehirn einschließlich des 
verlängerten Marks in unverletztem aber von der Muskulatur befreiten Knochengerüst 
(Schädelhöhle nebst Atlas) als „dringendes" Postpaket, im Sommer tunlichst in Eis verpackt, 
an die Direktion des K. Preußischen Instituts für Infektionskrankheiten in Berlin NW, 
Charitéstr. 1, mit dem Ersuchen um mikroskopische Untersuchung und, falls erforderlich, um 
Ausführung der diagnostischen Impfung einzusenden. Der Sendung ist Abschrift der 
Niederschrift über die Zerlegung sowie ein Begleitschein beizufügen. Der Begleitschein ist 
nach folgendem Muster auszufertigen: 
Nähere Angaben 
zu dem am ... ten. an das K. Institut für Infektions- 
krankheiten in Berlin eingesandten Kopf mit Hals eines getöteten (verendeten) tollwut- 
verdächtigen Tieres. 
1. Art des wutverdächtigen Tieres (Hund, Katze usw.) 
2. Gebissen wo und wann von welchem Tiee 
3. Zeitpunkt des Beginnes der Wut und der Krankheitserscheinungen -W5 
4. Hat wieviel Menschen (namentlich aufzuführen) bezw. Tiere (Zahl und Art) gebissen? 
5. Getötet aiiiii; 
6. Ist Zerlegung vom beamteten Tierarzt erfolgt? 
(Ort) „den ten . 19 
(Unterschrift.) 
Bezirkstierarzt 
 
	        
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