Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

Nr. 28. 581 
als Impfmaterial zu verwenden. Stehen zur Impfung für ein Meerschweinchen 80 cem 
Milch oder mehr zur Verfügung, so kann von der Verimpfung der Rahnschicht Abstand 
genommen werden. 
Kot ist vor der Verimpfung zur Abtötung von Begleitbakterien, die Meerschweinchen 
rasch töten können, mit Antiformin zu behandeln Etwa 30 des zu untersuchenden Kotes 
werden mit 15 cem Antiformin und 55 cem destilliertem Wasser vermischt, die Mischung 
wird 2 bis 3 Stunden stehen gelassen und während dieser Zeit öfters umgeschüttelt. Nach 
2 bis 3 stündigem Stehen wird die Mischung /½ (½) Stunde lang zentrifugiert und so- 
dann die hierbei in den Zentrifugenröhrchen von dem Bodensatze sich abscheidende Flüssigkeit 
abgegossen. Ist dies geschehen, so wird der Bodenfatz mit 10 cem destilliertem Wasser 
aufgeschwemmt, durch sterilisierte (ausgekochte) Gaze oder grobe Leinwand geseiht und je die 
Hälfte der durchgeseihten Flüssigkeit au Meerschweinchen verimpft. 
Die vorgängige Behandlung mit Antiformin kann auch bei Lungenauswurf und Aus- 
flußmaterial aus der Gebärmutter angewandt werden, wenn sich zeigen sollte, daß nach Ver- 
impfung dieses Materials häufiger vorzeitige Todesfälle bei den Impftieren eintreten. Bei 
Lungenauswurf und Ausflußmaterial aus der Gebärmutter ist jedoch das Antiformin in 
etwa 5 prozentiger Mischung zu verwenden. 
Zu jedem Tierversuche sind mindestens 2 Meerschweinchen zu verwenden. Die Ver- 
impfung des Impfmaterials hat in der Regel in die Muskulatur der inneren und hinteren 
Fläche eines Hinterschenkels zu erfolgen. 
Die geimpften Meerschweinchen können zum Zwecke der Feststellung des Impfergebnisses 
getötet werden, sobald die der Impfstelle benachbarten Lymphknoten als harte, schmerzlose, 
von der Umgebung scharf abgegrenzte Knoten von Kleinerbsengröße und darüber hervortreten. 
Dies kann schon am 10. Tage nach der Impfung der Fall sein. Treten die Lymphdrüsen- 
verän derungen nicht auf, dann sind die Versuchstiere frühestens 6 Wochen nach Vornahme 
der Impfung zu töten. · . 
Tuberkulose bei den Impftieren ist als festgestellt anzusehen, wenn in tuberkulose- 
verdächtigen Veränderungen der Tiere einwandfrei Tuberkelbazillen nachgewiesen sind. 
Läßt die bakteriologische Untersuchung tuberkuloseverdächtiger Herde bei den Versuchs-= 
tieren ausnahmsweise einen Zweifel bestehen, so sind die verdächtigen Herde an mindestens 
2 weitere Meerschweinchen zu verimpfen und außerdem ist neues Material von dem in 
Frage kommenden tuberkuloseverdächtigen Rinde zur Untersuchung einzufordern. S 
Das Staatsministerium des Innern behält sich vor, Abweichungen von der Ausführung 
des vorstehend geschilderten Verfahrens bei der bakteriologischen Untersuchung der Ausscheidungen 
tuberkuloseverdächtiger Rinder zuzulassen.
	        
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