Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

Nr. 28. 603 
Königreich Bayern. Regierungsbezirk Niederbaugern. Anlage IX. 
(§ 178 Abs. 2). 
  
Bezirksant Griesback 
Kreisunmittelbare Stadt 
  
Amtlicher Erlaubnisschein 
zur Ausfuhr von Schlachtvieh 
aus heobachtungùsgebieten. 
Der Landivirt Karl FPfluqg in Berg, Gemeinde Pocking, Bezirksamts Griesbaci, hat Heite 
die Erlaubnis erhalten, aus seinem Anwesen in Berg folgende Tiere zur Schlachtung nach dem Schlacht— 
viehhof in München auszuführen: 
6 Grobbsenstacke, 
2 Kadrber, 
4 Scheceine, 
3 Schae. 
Empfänger der Sendung: Die Geschditfsstelle des Bageriscken Landeolrischaffsraks 
Schlachtviehverhauf in Miinchen. 
Die Tiere sollen am 25. d. M. vormittags 6 Usir auf der Eisenbahnstation Pocking verladen 
werden und treffen voraussichtlich am gleichen Tage abends 6 Uhr in Miinchen ein. 
Sämtliche Wiederkäuer und Schweine des Herkunftsgehöfts sind am 24. d. M. vormittags 9 Dhr 
vom 72## Feraziz in Criesback untersucht und von Maul= und Klauenseuche sowie von seuchen- 
verdächtigen Erscheinungen frei befunden worden. Die Verladestation und die Direktion des Bestimmungs- 
Viehhofs (-Schlachthofs) sind heute 2c#2 10 Uhr vormittags von dem Eintreffen der Tiere telegraphisch 
verständigt worden. 
Griesbach, 24. Mai 1912. 
Die Distriktspolizeibehörde 
Der Bezirkstierarzt 
 
	        
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