Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

620 
Dieses nach seinen Bestandteilen und wesentlichen Bestimmungen vorstehend beschriebene 
Familienfideikommiß Neu-Egling der Ritter von Poschinger-Camphausen wird nach 
beendigter Instruktion auf Grund wiederholter Prüfung als den gesetzlichen Bestimmungen 
entsprechend mit Vorbehalt der Rechte von Pflichtteilberechtigten auf den Pflichtteil hiermit 
bestätigt, in die Fideikommißmatrikel des Gerichtshofes eingetragen und durch das Gesetz- 
und Verordnungsblatt öffentlich bekannt gemacht. 
München, den 28. März 1912. 
K. Oberlandesgericht München. 
Der K. Präsident: 
J. V. 
gez. Siegler, 
Senatspräsident.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.