Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

Nr. 31. 627 
6. Entgegenstehende Bestimmungen, insbesondere § 56 der Branntweinsteuer-Grund- 
bestimmungen und § 11 der Zollstundungsordnung, werden aufgehoben." 
München, den 1. Mai 1912. 
u. Preunig. 
Nr. 8361. 
Bekanntmachung, Verminderung der katholischen Wochenfeiertage betreffend. 
K. Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Außern, K. Staatsministerien 
des Innern beider Abteilungen. 
Nach Anzeige des bayerischen Episkopates soll im Vollzuge des Motu proprio Seiner 
Heiligkeit des Papstes Pius X. vom 2. Juli 1911 die Feier der Feste des Hl. Joseph 
und des Hl. Johannes des Täufers, dann sämtlicher Patrozinien der Kirchen= und Orts- 
patrone auf Sonntage verlegt werden; die bisherigen Festtage Mariä Lichtmeß, Mariä 
Verkündigung und Mariä Geburt sollen wegfallen. · 
SeineKöniglicheHoheitderPrinzregent'habenSichallergnädigstbewogen 
gefunden, diese Verlegung der Feier der vorgenannten Feste und den Wegfall der drei 
Marientage zu genehmigen. 
Die Tage der bisherigen Feste sind damit des polizeilichen Schutzes der K. Aller— 
höchsten Verordnung vom 21. Mai 1897, betreffend die Feier der Sonn= und Festtage, 
entkleidet; ihre fernere Begehung als bürgerliche Feste kommt in Wegfall. 
Die protestantischen Festtage bleiben unberührt. 
Die K. Regierungen, Kammern des Innern, und die Distriktsverwaltungsbehörden 
haben für weitere Bekanntgabe Sorge zu tragen. 
München, den 12. Mai 1912. 
Dr. Frhr. v. Hertling. Dr. Frhr. v. Soden-Fraunhofen. Dr. v. Kuilling. 
Hofdienst-Machrichten. den ab 1. Mai 1911 auf die Dauer eines 
Jahres in den Ruhestand versetzten K. Kammer- 
. musiker Ludwig Meister auf sein Ansuchen 
Im Namen Seiner Majestät des Aönigs. als K. Hofmusiker in etatsmäßiger Weise 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit= wieder anzustellen und 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, den bisherigen K. Rentamts-Assistenten 
haben Sich unterm 6. Mai 1912 Allerhöchst Heinrich Hacker zum K. Kanzlei-Assistenten 
bewogen gefunden, mit Wirkung ab 1. Mai 1912 in etatsmäßiger Weise zu ernennen.
	        
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