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8 23 (2). Die festen Gegenstände auf den Personenbahnsteigen (Säulen u. dgl.)
müssen bis zu einer Höhe von 3,05 m über Schienenoberkante mindestens 2,70 m von
Gleismitte entfernt sein.
§ 24 enrtfällt. ·
Zu Abschnitt III. Fahrzeuge.
8 28 (1). Die festen Teile der Fahrzeuge mit Ausnahme von Stromabnehmern
dürfen bei Mittelstellung im geraden Gleis höchstens die in der Anlage mit gestrichelten
Linien gezeichneten Umgrenzungen erreichen.
§ 28 (2), (3), (4), (5) und (8) entfallen.
§ 28 (6). Trieb= und Bremszahnräder, sowie Schienenzangen dürfen unter die mit
130 mm über Schienenoberkante festgesetzten Umgrenzungen (Anlage) herunterreichen.
§ 29 (1). Der Raddruck stillstehender Fahrzeuge darf bei der größten Brlastung
im allgemeinen nicht mehr als 4,5 t betragen.
§ 29 (2) ertfällt.
§ 30. Der Radstand der Fahrzeuge muß den Krümmungen der Bahn angepaßt sein.
§ 31 (2). Der lichte Abstand der Räder einer Achse beträgt zwischen den Rad-
reifen 935 mm. Abweichungen sind nur bis zu 3 mm über oder unter dieses Maß zulässig.
§ 31 (3). Die Räder der Wagen müssen im Laufkreis einen Durchmesser von
mindestens 600 mm haben.
Bemerkung: Der Laufkreis ist der Schnitt einer zur Achse senkrechten, 513 mm von
der Achsmitte entfernten Ebene mit der Lauffläche des Radreifens.
§ 31 (5a). Breite des Radreifens mindestens 105 mm, höchstens 115 mm.
§ 31 (be). Spielraum der Spurkränze im Gleise von 1 m Spurweite, gemessen
nach Verschiebung der Achse bis zum Anlauf an der einen Schiene (Gesamtverschiebung)
und 10 mm außerhalb der Laufkreise mindestens 10 mm, höchstens 25 mm, und daher
die Entfernung zwischen den Anlaufstellen der Spurkränze höchstens 990 mm, mindestens
975 mm.
§ 33 (1) mit (3) entfallen.
§ 33 (4). An den Zug= und Stoßvorrichtungen sind die folgenden Maße ein-
zuhalten:
a) Höhe der Mittelebene über Schienenoberkante mindestens 535 mm (bei vollbelastetem
Fahrzeug), höchstens 630 mm (bei unbelastetem Fahrzeug).
§ 33 (4) b mit k und § 33 (5) entfallen.
§ 34 entfällt.
§ 35 (4). Die Lokomotiven müssen außer mit der Handbremse, die auf die Adhä-
sionsräder wirkt,