Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

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zu verzinsendes und zu tilgendes Anlehen bis zum Höchstbetrage von 700 000 M auf— 
zunehmen. 
Die Tilgung ist in dem nach Fertigstellung des Baues folgenden Jahre zu beginnen 
und muß spätestens 40 Jahre hernach beendet sein. 
Gegeben zu Berchtesgaden, den 13. Juni 1912. 
Luitpold, 
Prinz von Bayern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Erhr. v. Hertling. Dr. Frhr. v. Soden-Fraunhofen. v. Thelemann. v. Preunig. v. Seidlein. 
Dr. v. Knilling. Frhr. v. Kreß. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der Ministerialrat 
im K. Staatsministerium des Innern: 
Knözinger. 
Bekanntmachung, die Verwaltung und den Betrieb der K. Verkehrsanstalten betreffend. 
K. Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten. 
Vom 1. Juli 1912 an wird die Postagentur Alfeld (Mittelfranken) vom Bezirk 
der Oberpostdirektion Regensburg abgetrennt und dem Oberpostdirektionsbezirk Nürnberg 
zugeteilt. 
Vom gleichen Tage an werden die Postagenturen Leiblfing, Mengkofen und 
Rohr (Niederbayern) vom Bezirk der Oberpostdirektion Landshut abgetrennt und dem 
Oberpostdirektionsbezirk Regensburg zugeteilt. 
München, den 4. Juni 1912. 
v. Seidlein. 
Ordens-Verleihung. haben Sich unterm 7. Mai 1912 allergnä- 
digst bewogen gefunden, dem K. Administrator 
Im Namen Seiner Majestät des fönigs. in Herrenwörth Anton Koeck den Verdienst- 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit= orden vom heiligen Michael IV. Klasse zu 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, verleihen. 
  
 
	        
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