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II Das Abzeichen auf der Schirmmütze des Flußaufsichtspersonals ist ein metallener
Anker. Bei den Beamten der Rangklasse XII befindet sich über dem Anker eine Krone
(Siehe Bild 4). Diese entfällt bei den Beamten der Rangklasse XIII und XIV. (Siehe
Bild 5).
III Das Straßenaufsichtspersonal, die Maschinisten der Bauämter, die Magazinsaufseher
und Brunnwärter haben als Abzeichen auf der Schirmmütze einen in Seide gestickten Löwen
(Siehe Bild 0).
IV Das Abzeichen auf dem Hute der Straßenwärter und Donaumooswegmacher ist ein
metallener Schild (Siehe Bild 7).
Die Farbe § 5.
M cals##pfe- Die Farbe der Metallknöpfe und der Abzeichen ist bei dem Flußaufsichtspersonal und
und Abzeichen. bei den Maschinisten der Bauämter weiß, bei dem Straßenaufsichtspersonal, bei den Maga-
zinsaufsehern und Brunnwärtern gelb.
Nr. 3015 10.
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend.
K. Staatsministerium des Innern.
Mit Ministerialentschließung von heute ist genehmigt worden, daß die Marktgemeinde
Mitterteich 4% ige Schuldverschreibungen auf den Inhaber im Gesamtbetrage von
200 000 Mark (zweihunderttauseud Mark) und zwar Stücke zu 2000, 1000, 500, 200
und 100 — in den Verkehr bringe. Gleichzeitig ist die Ausgabe von Bezugscheinen für
diese Schuldverschreibungen genehmigt worden.
München, den 20. August 1912.
J. A.
Oberregierungsrat Lurenburger.
Nr. 6525 PV.
Bekanntmachung, die Grundsätze für die Besetzung der mittleren, Kanzlei= und Unterbeamten-
stellen mit Militäranwärtern und Inhabern des Anstellungsscheins vom 20. Juni 1907 betreffend.
fl. Staatsministerium des Innern und fK. Kriegsministerium.
Nachstehend folgt Abdruck einer im Zentralblatt für das Deutsche Reich Nr. 37
Seite 670 und 671 veröffentlichten Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 5. August 1912.
München, den 22. August 1912.
J. A.
Frhr. v. Kreß. Staatsrat v. frazeisen.