Nr. 49.
Oberbayern.
Festgesebter
Kap. 8Tit. Vortrag Betrag
—i:
VI 11 32 An den Verein „Freundinnen junger Mädchen“ in München 200—
33 An den Gisela-Kinderspital-Verein München 500—
34 “An die Ortsgruppe München der deutschen Gesellschaft zur Be-
kämpfung der Geschlechtskrankheiten. 250—
35 An den Pensionsverein bayer. Polizeisoldaten und Schutzmänner 5000
36 Un den kath. Marianischen Mädchenschutzverein, Beitrag zu den
Kosten der Bahnhofmission in München 200—
37“ An die Krankenfürsorge des III. Ordens bei St. Anton in München 600—
38p An den Bezirksverband der katholischen Jugendvereine für die im
Erwerbsleben stehenden Mädchen ..... 100—
39 An den protestant. Krankenpflegeverein München- Ost 200—
40 Anden kath. Verein zur Erziehung der verwahrlosten Jugend in München 500—
41/¾ Zuschuß an den Verein „Veteranenhilfe“ in München 6 000—
42 „ Zuschuß an das Sanatorium für Lungenkranke aus dem Viitielsiande
am Haustein bei Deggendorf 500—
43An das Kloster der Frauen vom guten Hirten zer:
Zuschuß zur Bestreitung des Aufwandes für die Erziehung ver- -
wahrloster Kinder 500—
44 An die Jugendabteilung des katholischen banfnännischen Vereins
„Hansa“ in München 200—
45. Ann den Verein für Ferienkolonien in Mürchen 500—
46 An den katholischen Fürsorgeverein für Mädchen, ** u und Finder
Ortsgruppe München 300—
47 nn den Verein „Kinderheim“ in München 300—
48 An das Lehrlingsheim des evangelischen Handwerkervereins hier 200—
49 An den Kreisverband oberbayer. Jugendfürsorgevereinigungen 300—
50, An den von Rothmund'schen Unterstützungsverein für arme Augen-
kranke in München zum Betrieb des Prinz-Regent Luitpold-Ge-
nesungsheims für rekonvaleszente arme augenkranke Kinder des
Königreichs Bayern 500—
51 An die Gemeinde Hohenpeißenberg, Bez. „Amt Schongau, für die
dortige Suppenanstalt 50—
52 An die deutsche Gesellschaft für Kaufmanns-Echalingeheime. Zuschuß
für deren Heim in Traunstein 250—
53 An den kaufmännischen Verein Mürchen von 1873, ** *
dessen Lehrlingsheim 200—
12 Zuschuß an die aistrittsgemeinden zur Unterstübung der
mit Armenlasten überbürdeten Gemeinden nach Art. 38
Abs Vd. Armengesetzes in der Fassung der K. Dekla-
ration vom 10. Mai 1902 und zwar:
a) zu drei Vierteilen der Kosten für die Unterbringung von
Geisteskranken und Blöden in Irren= und Blödenanstalten. 71 985—
b) zur Hälfte des Aufwandes für allgemeine Armenlasten der
Gemeinden . 44008——