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Festgesetzter
Kap. Tit. Vortrag Betrag
4 47
IV Auf Industrie und Landwirtschaft.
Auf Industrie.
11— — — — — — — — — — — — — — — — — —
2 Beitrag zur Handelskammer 1 200—
3 Beitrag zur Deckung der Kosten der Handwerkskammer in Regensburg 15 000—
4 Beitrag für die städtischen Lehrlingsheime in Regensburg 400|—
4aBeitrag an denkathol. Lehrlingsschutzverein St. Emmeramin Regensburg 100—
5ä Zuschuß zu den Kosten der Nebenstell Negensburg der Baher.s Landes-
gewerbeanstalt 2500—
Auf Landwirtschaft.
1|Für Förderung der landwirtschaftlichen Interessen uberhaupt 6000—
2 Bur Förderung des Acker= und Pflanzenbaues 600—
3äFür Förderung von Bodenkulturunternehmungen 5000—
4 Für genossenschaftliche Viehverwertung. 500—
5 Für den kulturtechnischen Dienst:
à) Leistung an die Staatskasse mit ¼ von den Gesamtausgaben
für den kulturtechnischen Dienst im Kreise . 14 000—
b) Für Kulturvorarbeiter:
1. persönlicher Bedarf 12 500—
2. sächlicher Bedarf (Porto)
6 Für sonstige Zwecke und zwar:
a) für den landwirtschaftlichen Wanderunterricht 500/—
b) Beitrag zur Hebung der Pferdezuchtt 3 500—
c) zu Prämien für den erfolgreichen Besuch des Vusteschias-
unterrichtee . 600-
d) Beitrag zur Hebung der Rindviehzucht 10 000—
Beitrag zur Hebung der Schweinezucht 2 000—
für die Förderung der Fischzucht:
. zu Prämien für die Erlegung von Fischottern 500
- Beitrag für den Kreisfischereiverein . 2800—
3. Für einen Kreiswanderlehrer für discherei
aa) Gehalt . — —
bb) Tagegelder und Reisekosten — —
cc) Regiebedürfnisse — —
4. Zuschuß für die Fischereischule in Siarnberg 100 —
g) Beitrag zur Hebung der Geflügelzucht . 500—
h) Beitrag zur Hebung der Bienenzucht 300 —
i) Beitrag zur Hebung der Kaninchenzucht . . 100-—
k) Zur Förderung des Obst- und Gartenbaues:
1. im allgemeinen und zu Stipendien für Besucher von
Obst- und Gartenbauschulen sowie zu Beihilfen für die
Aufstellung von Bezirksbaumwarten 2 600.—
2. für den Kreiswanderlehrer für Obst-: und Gartenbau:
aa) Gehalt 3 000 —
bb) Tagegelder und Resetosten 1 500—
cc) Regiebedürfnisse. 100.—