Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Feigesetrr 
Kap. 8 Tit. Vortrag Betrag 
4— 
VI 12 Zur Gewährung von Unterstützungen an Gesellen-, # 
Herberg= und Arbeiter-Vereine, sowie an Vereine ähn- 
licher Art 2 600 — 
13 Zuschuß an das Stellenvermittlungs- Bureau des "„ 
Vereins der Freundinnen junger Mädchen in München 100— 
14 Unterstützungsbeitrag an den Verein für Arbeiter- 
kolonien in Bayern 1000 — 
15 Zuschuß zur Unterstützung der Natural- Verpflegs- 
stationen 5000 — 
16 Zuschuß an den Luthardt= schen Unterstützungsverein für 
verschämte Arme jeder Konfession in Nürnberg . 200 
Summe Kap. VI1083 56330 
VII Auf Straßen-, Brücken= und Wasserban. 
1 Beiträge zu den Distriktsstraßen: 
a) Beiträge zur Herstellung und Unterhaltung der Distriktsstraßen 130 000 — 
3 b) Zur Aufstellung und Honorierung berufsmäßiger und vorzüglich 1 
6 qualifizierter Bautechniker, eventuell zur außerordentlichen « 
« Unterstützung der Distriktsgemeinden im Straßenbau 30 000— 
2 — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — 
3 Beiträge zu den Brücenbauten, welche den Gemeinden 
obliegen. 5 000 — 
4 Beiträge für Gemeindewege: 
a) für Neubauten .. 15 000— 
b) für Wegunterhaltung 75 000— 
5 Zur Instandhaltung von Privatflüssen mit erheblicher - 
; Hochwassergefahr, für Vornahme der erforderlichen 
# Flußräumungen und Herstellung der beantragten Ufer- 
schutzbauten an der Pegnitz 20 000.— 
» Summe Kas U 275 000 — 
Tul. übrige Ausgaben. 
1 a) Zum Ankaufe von Feuerlöschgerätschaften für neu 
zu gründende und bestehende Feuerwehren, ferner 
zu gleichem Zwecke für arme Gemeinden von 2500 1 
6 Einwohnern und darunter — 
1 b) Zuschuß zur Bestreitungder Regiekosten des Kreis- 
feuerwehrausschusses von Mittelfranken 600|— 
2 Beiträge gemäßs32des Bauunfallversicherungsgesetzes 8 000 
3 Beitrag an den Nordbayerischen Verkehrsverein. 500 
1 Jahresbeitrag an den Bayerischen Landesverein zur 
· Forderung des Wohnungswesens in München 01-— 
Summe Kap. Vi 14200 
  
 
	        
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