Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

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in der II. Gruppe (deutsche Sprache): 
a) einen entwickelnden Aufsatz aus der neueren deutschen Literaturgeschichte (Arbeits- 
zeit 4 Stunden), 
b) die Ubersetzung eines mittelhochdeutschen Textes mit erläuternden Bemerkungen 
(Arbeitszeit 4 Stunden) 
in der III. Gruppe (Geschichte): 
einen entwickelnden Aufsatz aus der Geschichte, wofür 3 Themen zur Wahl zu stellen 
sind und zwar je ein Thema aus dem Altertum (griechische oder römische Geschichte), dem 
Mittelalter (deutsche Geschichte mit besonderer Berücksichtigung Bayerns) und der Nenuzeit 
(deutsche Geschichte mit besonderer Berücksichtigung Bayerns) (Arbeitszeit 4 Stunden). 
2. Zu diesen schriftlichen Arbeiten der 3 Gruppen kommt ein deutscher Aufsatz über 
ein allgemeines, dem Gedankenkreise der Kandidaten entnommenes Thema als Nachweis der 
allgemeinen Bildung, wobei drei, verschiedenen Gebieten entnommene Themen zur Wahl zu 
stellen sind (Arbeitszeitszeit 4 Stunden). 
§ 47. 
Mündliche Prüfung. 
1. I. Gruppe (klassische Sprachen). 
a) Der Kandidat hat eine allgemeine Bekanntschaft mit Werken einer größeren Zahl 
klassischer Schriftsteller (z. B. Homer und Hesiod; die griechischen Elegiker und Lyriker; die 
griechischen Tragiker; Aristophanes; Theokrit und Herondas; Herodot, Thukydides und 
Polybius; Platon; die attischen Redner; Aristoteles; Lukian und Plutarch; Plautus und 
Terenz; Catull, Horaz und Virgil; Tibull und Properz; Ovid; Juvenal und Martial; 
Cicero und Cäsar; Sallust, Livius und Tacitus; Seneca) sowie nähere Vertrautheit mit 
je einem von dem Kandidaten aus diesem Kreise zu wählenden griechischen und lateinischen 
Dichter und Prosaiker nachzuweisen. Diese sind in dem Gesuche um Zulassung zur 
Prüfung namhaft zu machen. Der Kandidat hat ferner vorgelegte Stellen aus einigen 
klassischen Schriftstellern jenes Kreises zu übersetzen und zu erklären, wobei auch die ethischen 
und ästhetischen Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind. Im Anschluß an die Klassiker- 
erklärung soll durch Stellung gelegentlicher Fragen ermittelt werden, ob der Kandidat sich 
auf den Hauptgebieten der Philologie und der Altertumskunde angemessene Kenntnisse er- 
worben und die wichtigsten literarischen Hilfsmittel kennen gelernt hat. Zu diesen Haupt- 
gebieten gehören außer den Grundzügen der Geschichte und Methodik der Altertumswissen- 
schaft: die Grammatik der antiken Sprachen auf geschichtlicher Grundlage entsprechend der 
Methode der indogermanischen Sprachwissenschaft; die Metrik, Poetik und Rhetorik; die
	        
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