Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

Nr.  52.  877

hervorgegangenen  Arbeit  mäßigen  Umfangs  aus  der  Mathematik  oder  der  theoretischen
  Physik  und  einer  Relation  aus  dem  physikalischen  Laboratorium.  Die
Zulassungsarbeiten  müssen  fachwissenschaftliche  Vertrautheit  mit  dem  gewählten
Arbeitsgebiete  und  der  einschlägigen  Literatur,  methodische  Durchführung  und
geordnete  Darstellung  ersehen  lassen.

§  77.

In  den  Prüfungsausschuß  (§  7  Abs.  2)  werden  mindestens  8  prüfende  Mitglieder
berufen  und  zwar  in  der  Regel  5  Vertreter  der  Mathematik,  je  ein  Vertreter  der  Experimentalphysik
  und  der  theoretischen  Physik  sowie  ein  für  die  erste  Zensur  des  deutschen  Aufsatzes
  bestimmter  öffentlicher  Lehrer.  Dieser  ist  bei  der  Feststellung  der  Noten  aus  den
übrigen  Prüfungsgegenständen  nicht  stimmberechtigt.

§  78.
Schristliche  Prüfung.

1.  Die  schriftliche  Prüfung  umfaßt
in  der  I.  Gruppe:

a)  Elementargeometrie  der  Ebene  und  des  Raumes  (Arbeitszeit  2  Stunden),

b)  ebene  und  sphärische  Trigonometrie  mit  einfachen  Anwendungen  auf  mathematische
Geographie  (Arbeitszeit  2  Stunden),

I)  darstellende  Geometrie,  einschließlich  der  Elemente  der  Aronometrie  und  Perspektive
mit  Anwendungen  z.  B.  auf  Schattenkonstruktion  (sangfältig  ausgeführte  Zeichnung)
  (Arbeitszeit  2—  3  Stunden),

d)  Algebra  (Arbeitszeit  2  Stunden);

in  der  II.  Gruppe:

à)  Analytische  und  synthetische  Geometrie  der  Ebene  und  des  Raumes  (Arbeitszeit
2—  3  Stunden),

b)  Differential=  und  Integralrechnung  nebst  Anwendungen  (Arbeitszeit  2—3  Stunden),

c)  Elemente  der  Lehre  von  den  gewöhnlichen  und  partiellen  Differentialgleichungen
und  Elemente  der  Differentialgeometrie  (Arbeitszeit  2—3  Stunden),

2)  Reihenlehre  und  Elemente  der  Funktionentheorie  (Arbeitszeit  2—3  Stunden);

in  der  III.  Gruppe:

a)  Experimentalphysik  I.  Abteilung  (Mechanik,  Akustik,  Wärmelehre)  (Arbeitszeit

2  Stunden),
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