Volltext : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

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8  73.

Die  mündliche  Prüfung  erstreckt  sich  auf  die  wissenschaftliche  Abhandlung  sowie  auf  die
wissenschaftlichen  Probleme  und  die  Quellen  und  Hilfsmittel  des  Zeitraums  oder  größeren
Arbeitsgebietes,  dem  das  Thema  der  Abhandlung  entnommen  ist.  Die  mündliche  Prüfung
eines  jeden  Kandidaten  dauert  durchschnittlich  eine  Stunde.

8  74.

In  die  Prüfungskommission  (§  7  Abs.  2)  werden  mindestens  je  2  Vertreter  der  von
den  Kandidaten  gewählten  Prüfungsfächer  als  prüfende  Mitglieder  berufen.

IV.  Prüfung  für  den  Unterricht  in  der  italienischen  Sprache.
§  75.

1.  Kandidaten,  die  ihre  Befähigung  zur  Erteilung  des  Unterrichtes  in  der  italienischen
Sprache  nachweisen  wollen,  werden  aus  dieser  Sprache  und  ihrer  Literatur  in  angemessener
Weise  schriftlich  und  mündlich  geprüft.

2.  Die  Prüfung  kann  im  Anschlusse  an  die  Prüfung  für  den  Unterricht  in  den  neueren
Sprachen  oder  an  eine  andere  Lehramtsprüfung,  auch  in  einem  beliebigen  späteren  Jahre
abgelegt  werden.

D.  Prüfung  für  den  Unterricht  in  der  Mathematik  und  der  Phyfik.
I.  1.  Abschnitt.
8  76.

Für  die  Zulassung  wird  gefordert:

a)  das  Reifezeugnis  eines  humanistischen  oder  eines  Realgymnasiums  oder  einer
Oberrealschule;

b)  der  Nachweis  eines  mindestens  vierjährigen  Studiums  an  einer  deutschen  Universität
oder  einer  Technischen  Hochschule,  wovon  wenigstens  drei  Jahre  dem  Besuche  von
Vorlesungen  aus  Mathematik  und  Physik  und  von  einschlägigen  Laboratorien  und
Ubungen  zuzuwenden  sind;

c)  eine  Bescheinigung  über  erfolgreichen  Besuch  mathematischer  und  physikalischer
Übungen;  .

OderNachweisdesBesuchesmindestenszweierVorlefungenphilosophischen,geschichtlichen
  oder  geographischen  Inhalts;

e)  die  Vorlage  zweier  Zulassungsarbeiten,  die  vom  Ubungs=  oder  Laboratoriumsleiter
beglaubigt  sein  müssen,  und  zwar  einer  aus  Seminar-  oder  ähnlichen  Übungen