Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

Nr. 54. 897 
Nr. 7023 a 4 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. 
K. Staatsministerium des Innern. 
Der Süddeutschen Bodenkreditbank in München wurde die Genehmigung erteilt, 
innerhalb der gesetzlichen und satzungsmäßigen Umlaufsgrenze nachstehende, auf den Inhaber 
lautende, in Stücke zu 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100 . eingeteilte Schuld- 
verschreibungen in den Verkehr zu bringen: 
eine weitere (70 ste) Serie 4% iger unverlosbarer, vom Ausstellungstage, dem 1. Oktober 1912 
zehn Jahre nicht rückzahlbarer, sodann innerhalb 50 Jahren im Wege der Kündigung oder 
des freihändigen Rückkaufes einlösbarer Hypothekenpfandbriefe im Gesamtbetrage von 
15 Millionen Mark. 
München, den 12. September 1912. 
· J. A. 
Ministerialrat v. Braun. 
  
  
Nr. 1631/33. 
Bekanntmachung, das Verzeichnis der Vermittelungsbehörden (Anlage H (zu § 16) der An- 
stellungsgrundsätze für Militäranwärter usw. bei den Reichs- und Staatsbehörden vom 20. Juni 1907) 
etreffend. 
K#. Staatsministerinm des Innern und K. Kriegsministerium. 
Nachstehend folgt Abdruck einer im Zentralblatt für das Deutsche Reich Nr. 41 
Seite 688 veröffentlichten Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 30. August 1912. 
Das Vecrzeichnis der Vermittelungsbehörden ist auf Seite 714/715 des GVBl. 1907 
und auf Seite 324/325 des Mil VBl. 1907 abgedruckt. 
München, den 18. September 1912. 
Dr. Frhr. v. Soden-FraunhofenFrhr. v Kreß. 
Abdruck. 
Bekanntmachung. 
Das Verzeichnis der Vermittelungsbehörden (Anlage H (zu § 16) der Anstellungs-= 
grundsätze für Militäranwärter usw. bei den Reichs= und Staatsbehörden vom 20. Juni 1907 
— Zentralblatt S. 340/1 —) wird an den einschlägigen Stellen abgeändert, wie folget:
	        
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