Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1913. (40)

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gleichzeitig die Klasse des Verzeichnisses, in welche der Ort nach den Ergebnissen 
der Feststellungen gehört. Die Anträge der Bundesregierungen sind dem Bundesrat 
in jedem Falle wieder vorzulegen. 
Berlin, den 25. Januar 1911. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Wermuth. 
Besetzung der vißiplinargerichte für nichtrichterliche Geamte. 
Im Namen Seiner Moajestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Ludwig, des Königreichs Bayern 
Verweser, haben Sich bewogen gefunden, bei dem Disziplinarhof und bei den Disziplinar= 
kammern für nichtrichterliche Beamte die nachbezeichneten Beamten zu Mitgliedern und stell- 
vertretenden Mitgliedern auf die Dauer des von ihnen bekleideten Hauptamts zu ernennen: 
bei dem Disziplinarhofe für nichtrichterliche Beamte 
aus dem Geschäftskreise des Staatsministeriums des K. Hauses und des Außern 
zum stellvertretenden Mitgliede: den Registrator im Staatsministerium des K. Hauses 
und des Außern Alfred Bischoff; 
aus dem Geschäftskreise des Staatsministeriums des Innern 
zum stellvertretenden Mitgliede: den Bezirksamtssekretär Ludwig Friedrich Schmidt 
in Stadtamhof; 
aus dem Geschäftskreise des Staatsministeriums der Finanzen 
zum stellvertretenden Mitgliede: den K. Forstmeister Dr. Georg Rüger in Fürstenfeldbruck; 
aus dem Geschäftskreise des Staatsministeriums für Verkehrsangelegenheiten 
zu stellvertretenden Mitgliedern: den Ministerialrat des Staatsministeriums für Ver- 
kehrsangelegenheiten Adolf Müller, den Regierungsrat der Eisenbahndirektion München 
Friedrich Schwenck, den Oberrangiermeister der Bahnstation München-Hauptbahnhof 
Johann Merkl; 
aus dem Geschäftskreise des Kriegsministeriums 
zum stellvertretenden Mitgliede: den Oberintendanturrat der Intendantur I. Armee- 
Korps Hans Schedl.
	        
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