Volltext : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1913. (40)

Nr.  28.

Abersicht

219

Beilage  1.

5ber  Kreis-Ausgaßben  und  Kreis-Einnahmen  des  Regierungs- 



bezirkes  Oberbavern  für  das  Jahr  1913.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Festgesetzter
Kap.  8Tit.  Vortrag  Betrag
A  14
J
I.  Abschuitt.
Areis-  Aus  gaben.
1  Auf  Erhebung  und  Verwaltung  der  Kreis-Einnahmen.  500—
II  Bedarf  des  Landrates.
1  Diäten  und  Reisekosten  der  Landratsmitglieder.  13  500—
2  Diäten  und  Reisekostend  des  Landratsausschusses  3000—
3  Regiekosten.  .  13000:
Summe  Kap  11  29500—
III  Auf  Erziehung  und  Bildung.
1  Volksschulen.
1Ständige  Bezüge  des  Lehrpersonals:
a)  aus  fundationsmäßigen  Reichnissen  des  Staatsärars.  8e27887
b)  aus  der  Kreisschuldotation  wie  bisher  19  103/|87
)  Anschlag  der  ärarialischen  Dienstwohnungen  und  Dienstgründe
110  A  30  —  —
2  a)  Gehaltsergänzungszuschüsse  für  das  Lehrpersonal  in  Orten
ohne  Statuten  1  040  460/43
b)  Desgleichen  infolge  Trennung  des  Mesnenbiend  vom  Schuldienste
  .  3  000—
3  a)  Dienstalterszulagen  aus  Staatsfonds  für  das  Lehrpersonal
an  den  Volksschulen  der  Gemeinden  bis  zu  10  000  Einwohnern  945  000—
b)  Zur  Gewährung  von  Zulagen  aus  Kreisfonds  an  die  Schulverweser
  und  -Verweserinnen,  dann  an  die  Hilfslehrer  und
Hilfslehrerinnen  dieser  Gemeinden.  129  150—
4  ur  Beschaffung  von  Aushilfen  für  erkrankte,  beurlaubte  oder  aus  1
l  sonstigen  Gründen  verhinderte  Stelleninhaber  in  Orten  ohne
Statuten  gemäß  Art.  11  Abs.  1  des  Schulbedarfgesetzes  vom
28.  Juli  1902:
aà)  im  allgemeinen.  50  000—
b)  an  Stelle  des  zu  militärischen  Übungen  einberufenen  Lehr-6
  personals,  bezw.  zur  Unterstützung  der  das  Militãrdienstpflicht.
i  jahr  ableistenden  Lehrkräfte  1  500—

46-