Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1913. (40)

Nr. 28. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Oberfranken. 
Festgesetzter 
Kap. 8Tit. Vortrag Betrag 
. 7 J 
III 12 Abrige Ausgaben auf den gewerblichen und landwirt- 
schaftlichen Unterricht. 
1|]Tagegelder und Reisekosten der Prüfungskommissäre 150— 
2 Ruhegehälter und Unterhaltsbeiträge für Lehrer an Real= und 
Landwirtschaftsschulen, dann für Hinterbliebene solcher Lehrer 11 139|83 
3 Zuschuß zu den Kursen für Gemüse= und Obstbau, eventuell auch 
für Blumenzucht in Bamberg 300 — 
4 Stipendien für oberfränkische Studierende, Schüler und 3eglinge 
à) der gewerblichen Unterrichts-Anstalten 1 080— 
b) der landwirtschaftlichen Schulen und Anstalten. 1 415— 
5 ur Förderung der hauswirtschaftlichen Unterweisung der landlichen 
Bevölkerung .. 500— 
Su## F 14 58483 
Summe Kap. IIl-6337 018/|88 
IV Auf Judustrie und Kultur. 
1 Auf Industrie. 
1 Zuschuß an die Bayerische Landesgewerbeanstalt in Nürnberg 200 — 
2 Beitrag zur Handelskammer für den Negierungebezir befne 
in Bayreut 2500 — 
3 Bedarf der Handwerkskammer für Oberfranken. . 15560— 
4Zur Gewährung von Stipendien an unbemittelte oberfränkische Hand- 
werker zum Besuche der Meisterkurse, eventuell an oberfränkische 
Besucher von Hufbeschlagschulen . ..... 800— 
5ZurFörderungdergememdltchen Arbeitsvermittlung .. 1 500— 
6 Buschuß an die Nebenstellen der Bayerischen Landesgewerbeanfal 
in Oberfranken . 5000— 
2 Ausgaben für Kulturzwecke. 
1.)|Betriebszuschuß an den Landwirtschaftlichen 6 Kreisverein von Ober- 
franken . ... 2000— 
2 Kosten des kulturtechnischen Dienstes: 
4. Anteil der Kreisgemeinde an den Gesamkkosten des 
Kulturbaudienstes 14 580— 
2. Anteil der Kreisgemeinde an der Pension der Wiesen- 
baumeisterswitwe Charlotte Horn in Staffelstein . 153— 
3. Anteil der Kreisgemeinde an der Pension der Wiesen- 
baumeisterswitwe Margareta Scheurmann v Zt in 
Kissingen . .. .. 261—— 
4. Für Kulturvorarbeiter .-. 12 000 
5. Zuschüsse für Kulturunternehmungen 7000.— 
3 Für gustue Zwecke und zwar: 
5 für Förderung der Rindviehzucht 5000|— 
c) für Förderung der Pferdezucht. 1 500— 
d) Prämien zur Bekämpfung der 2 und des dischsrevels 300— 
e) zur Förderung des Obstbaues 2500|— 
 
	        
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