Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1913. (40)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nr.  28.  335
Schwaben  und  Neuburg.
Festgesetzter
Kap.  Tit.  Vortrag  Betrag
4
6  II.  Abschnitt.
Creis-  Einnahmen.
1  Zuschüsse  aus  der  Staatskasse.
A.  Zuschüsse  aus  Zentralfonds  für  Erziehung  und  Bildung.
Lateinschulen.
1|]Die  auf  speziellen  Rechtstiteln  und  Bewilligungen  beruhenden  Iundationsbeiträge
  1  976|18
2  Aus  der  Kreisschuldotation  –  —
—  —  1.  1  976|18
Gewerblich-Technische  Schulen.
Staatszuschuß  zu  den  Ausgaben  fr  die  K.  Kreisoberrealschule
Augsburg  21  725—
Volksschulen.
1./Auf  speziellen  Rechtstiteln  und  Bewilligungen  beruhende  Fundations.
beiträge  .  578767
2NachAnfallzahlbare  Bauausgaben  ..  .  —  —
3  a)  Seitherige  budgetmäßige  Kreisschuldotation  ..  6908226
b)  Neue  Kreisschuldotation  behufs  Unterstützung  der  mit  Schullasten
  überbürdeten  Gemeinden  88  600—
4  Zuschüsse  an  die  Kreisfonds  gemäß  Art.  16  Abs.  2  Zif.  2  und
Abs.  3  des  Schulbedarfgesetzes  vom  28.  Juli  1902  für  Gemeinden
mit  weniger  als  10  0O00  Emwohnern.  23452294
5  Bauschbeträge  an  die  Schulkassen  der  Gemeinden  mit  10  000  und
mehr  Einwohnern  an  Stelle  der  dem  Lehrpersonal  an  den  Volksschulen
  dieser  Gemeinden  seither  aus  Staatsfonds  zugeflossenen
Dienstalters=  und  sonstigen  Zulagen  gemäß  Art.  14  Abs.  1  des
Schulbedarfgesetzes  183  843,06
6  uschuß  nach  Art.  16  Abs.  2  Ziff.  4  bes  Schulbedarsgesehes  vom
28.  Juli  1902  250  000—
7/ienstalterszulagen  für  das  Lehrpersonal!  an  den  Volksschulen  der
Gemeinden  bis  zu  10  000  Einwohnen  1  010  CO00—
8  Zur  Unterstützung  dienstunfähiger  älterer  Schullehrer,  die  bereits  vor
dem  Entstehen  der  gesetzlichen  Kreisvereine  quiesziert  worden  sind  —  —
9  a)  Zuschuß  an  die  Kreispensionsanstalt  für  dienstunfähige  Lehr-«
  personen  147000—
i  )  Pensionszulagen  nach  einem  Drittel  der  zuletzt  bezogenen
Dienstalterszulagen.  70  000—
c)  Zur  Unterstützung  der  älteren  pensionierten  Lehrpersonen  und
zur  Gewährung  von  Zuschüssen  an  die  Pensions=  und
Relikten-Unterstützungs-Zuschußkasse  für  das  an  gemeindlichen
.  Pensionseinrichtungen  nicht  teilnehmende  Lehrpersonal  6300|—