Metadata : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1913. (40)

 

eseh  und  L

für  das

Königreich  Bayern.

 

Nr.  46.

München,  den  4.  September  1913.

 

 

 

Inha  lt:
Bekanntmachung  vom  28.  August  1913  zum  Vollzug  des  Reichsgesetzes  vom  25.  Februar  1876,  die  Beseitigung
von  Ansteckungsstoffen  bei  Viehbeförderungen  auf  Eisenbahnen  betreffend.  —  Bekanntmachung  vom

29.  August  1913  über  die  Beförderung  feuergefährlicher,  nicht  zu  den  Sprengstoffen  gehörender  Gegenstände
auf  dem  Rhein;  hier  über  die  Beförderung  von  Kalciumkarbid.

 

-stur-Nr.

  9/Vr.

Bekanntmachung  zum  Vollzug  des  Reichsgesetzes  vom  25.  Februar  1876,  die  Beseitigung  von
Ansteckungsstoffen  bei  Viehbeförderungen  auf  Eisenbahnen  betreffend.

4#.  Staatsministerinum  des  Junern  und  K.  Staatsministerium  für  Verkehrsangelegenheiten.

Die  Bekanntmachung  zum  Vollzuge  des  Reichsgesetzes  vom  25.  Februar  1876,  die
Beseitigung  von  Ansteckungsstoffen  bei  Viehbeförderungen  auf  Eisenbahnen  betreffend,  vom
24.  August  1904  (GWVBl.  S.  481  ff.)  wird,  wie  folgt,  geändert:

1.  Im  §  4  ist  am  Schlusse  des  Abs.  (1)  anzufügen:

In  Fällen  der  Infektion  eines  Wagens  durch  Milzbrand  oder  Notz  oder  des
dringenden  Verdachts  einer  solchen  Infektion  sind  beim  Beginn  des  Reinigunge.