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Transport 1/460,000 Thlr.
b) für den Ausbau des Kadettenhauses in Oranienstein 120,000=c)
für den Neubau eines Gebäudes für die vereinigte
Artillerie= und Ingenieurschule 164,0000
d) für die Verlegung der Kriegsakademie .......... ... 100,000
wie oben . . ... 1,844,000 Thlr.
Artikel II.
Von den im Artikel I. nachgewiesenen Beträgen und zwar:
zu 1 von 300,000 Thlr.,
. 2. 475,0000
. 3 1,844,0000
zusammen . 2,619,000 Thlr.
werden dem Reichskanzler zur Verfügung gestellt:
zu 1 und 2:
für das Jahr 1873 500,000 Thlr.,
1874 275,000
zu 3:
für das Jahr 18F7r734 §564,000 Thlr.,
18724 . .. 750,000
Dle später für die Militär-Erziehungs- und Bildungsanstalten zu verwendenden
Beträge sind in die Reichshaushalts-Etats der betreffenden Jahre aufzunehmen.
Artikel III.
Die im Artikel I. bezeichneten Aufwendungen sind als gemeinsame Ausgaben
des vormaligen Norddeutschen Bundes, Württembergs, Badens und Südhessens
zu betrachten und aus dem Antheile dieser Staaten an den in Gemäßheit
des Artikels VI. des Gesetzes vom 8. Juli 1872 (Reichsgesetzbl. S. 289) einstweilen
reservirten 13 Milliarden Franken der von Frankreich zu zahlenden Kriegskosten-Entschädigung
zu decken.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 12. Juni 1873.
.. S.) Wilhelm.
Fürst v. Bismarck.