Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1913. (40)

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Muster 5. 
Z (Ausführungsbestimmungen § 32.) 
Eingegangen den ten 19 
Nr. des Merkbuchs. 
(Amtsstempelabdruck) 
Vorläusige Anmeldung 
(§ 12 des Reichsstempelgesetzes) 
über die beabsichtigte 
Ausgabe stempelpflichtiger inländischer Wertpapiere, 
Einforderung weiterer Zahlungen auf solche. 
  
  
  
  
  
  
  
Der Wertpapiere, Es: soll Die Zeichnung usw. 
auf welche sich die Anmeldung oder Einzahlung 
Des in Spalte 6—9 bezieht erfolgen die soll erfolgen 
Anmelders 6 
Gattung Reihe a) Auflegung Auf- an . Be- 
Name – Nenn- zur Zeich-forderung;welchen bei 
und und Stück= Buchstabe nung. zur Ein- Tagen welchen merkungen 
Wohnort Be- zahl und wert b) kreibän. zahlung "m b6 zu| deutschen 
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zeichnung Nummern äußerung Tage —) Stellen? 
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