Nr. 51. 717
Muster 33.
(Ausführungsbestimmungen § 191.)
Uberwachungsliste,
betreffend
die Zahlung der Reichsstempelabgabe für gebundenen Grundbesitz.
Dieses Buch enthält Blätter,
roelche von einer mit dem Ocpel des Danteræcichneten
belegten Schnur durchæaogen sind. »
Geführt von
(Namhe. (Dienststellung)
Anleitung.
1. Die Überwachungsliste ist fortlaufend zu führen und dauernd bei der Steuerstelle aufzubewahren.
2. Für die Eintragung jedes einzelnen Steuerfalls sind 2 Seiten bestimmt.
3. Nach vollständiger Erledigung des Steuerfalls ist die Eintragung mit roter Tinte zu durchstreichen.
4. Für jede einzelne Eintragung ist ein mit der Eintragungsnummer zu versehendes Belegheft anzulegen, in das
der Steuerbescheid sowie die sonstigen entstehenden Verhandlungen und Schriftstücke aufzunehmen sind.
5. Die Verwendung von Schnur und Siegel ist nicht erforderlich, wenn es sich um fest gebundene Bücher mit
fortlaufenden Blattzahlen handelt.
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