Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1914. (41)

  
fsetz und Verardunngs-git 
für das 
Königreich Bayern. 
Nr. 25. 
München, den 9. Juni 1914. 
Inhalt: 
Rönigliche Verordnung vom 30. Mai 1914, Schulordnung für die höheren Lehranstalten betreffend. 
  
  
  
  
Nr. 13520. 
Königliche Verordnung, Schulordnung für die höheren Lehranstalten betreffend. 
Tudwig III. 
von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein, 
Ntzerzog von Bayern, Franken und in Schwaben usw. usw. 
Wir haben die seither geltenden Verordnungen für die humanistischen Gymnasien, 
die Progymnasien und Lateinschulen, die Realgymnasien sowie die Oberrealschulen und 
Realschulen einer Revision unterstellen lassen und erteilen nunmehr der in der Anlage 
folgenden für alle Anstalten gemeinsamen Schulordnung für die höheren Lehr- 
anstalten Unsere Genehmigung. 
Die neue Schulordnung tritt mit dem Schuljahre 1914/15 in Kraft. Entgegen- 
stehende Vorschriften verlieren von diesem Zeitpunkt ab ihre Wirksamkeit. Erforderliche 
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