Nr. 28. 211
Niederbayern.
Festgesetzter
Kap. 8 Tit. Vortrag Betrag
3
III 10 aa) Zuschuß an die Kreispensionsanstalt für dienstunfähige
ehrpersonen:
a) aus Zentralfonds. 152 360—
6) aus Kreisfonds:
1. ordentlicher Zuschu.. 119 672—
2. zur Erhöhung der Pensionen des vor dem
Jahre 1896 pensionierten Lehrpersonals 1 128—
bb) Pensionszulagen nach einem Drittel der zuletzt be-
zogenen Dienstalterszulagen aus Zentralfonds 70 10245
bc) zur Unterstützung der älteren pensionierten Lehrpersonen
und zur Gewährung von Zuschüssen an die Pensions-
und Relikten-Unterstützungs-Zuschußkasse für das an
gemeindlichen Pensionseinrichtungen nicht tellnehmende
Lehrpersonal . 4000-—
dd) zur Unterstützung von Lehrpersonen, die vor dem
1. Januar 1904 pensioniert wurden, aus Kreisfonds 1 000—
c) lintersiitungsbeltrige für die Hinterbliebenen der Volksschul-
lehrer:
aa) aus Zentralfonds:
a) im Allgemeinen . 125000——
6) zur Unterstützung der älteren Lehrerrelikten und
zur Gewährung von Zuschüssen an die Pensions-
und Relikten-Unterstützungszuschußkasse für das
an gemeindlichen Pensionseinrichtungen nicht
teilnehmende Lehrpersonal 5 700—
7) für dürftige, dem ünterstützungsalter cimwachene
Lehrerwaisen . 2000—
bb) aus Kreisfonds (in bisheriger Weise) .. 8 200—
d) Zuschuß an den Kreisverein zur Unterstützung der Hinter-
bliebenen der Volksschullehrer und zwar:
a) ordentlicher Zuschht 11 000 —
6) außerordentliche Zuschüsse: #
1. für die vor dem 1. Januar 1896 zu- «
gegangenenLehreröwttwen.. 3 360 —
2. für die nach dem 1. Januar 1907 zu-
gehenden Lehrer-Witwen und -Waisen 5900—
3. für die bis Ende des Jahres 1906 zu-
gegangenen Lehrerwitwen 6 630—
e) Beitrag an den Privatverein zur Unterstützung dienstunfähiger
Schullehrer in Niederbahern. 1 000.—
11|Unterstützung für dürftige Schulamtszöglinge und Shuiprattilanien
a) a) für dürftige Schulamtszöglinge 3000—
6) für Schulpraktikanten 1000 —
b) für Präparandinnen im Präparandinneninstitute zu München
und Weichs in Oberbayern. . 540 —
1 c) für Präparandinnen in Leererinnenbildungsnntalien in anderen
s Regierungsbezirken . . . . 100—