Nr. 28.
Unterfranken und Aschaffenburg.
— — —
Festgesetzter
Kap. 8Tit. Bortrag Betrag
4
VI 7 Beiträge für Blödenanstalten.
# 1. Beitrag zur Gründung von Freiplätzen in den mit der Diakonissen-
Anstalt in Neuendettelsau verbundenen Anstalten für Blödsinnige 1 400 —
2 Beitrag zur Gründung von Freiplätzen in der Idioten-Anstalt bei
Gemünden. 9000—
1 8 Beiträge für sonstige Wohltätigkeitsanstalten und Vereine 21 000—
9 * Unterstützung gemeindlicher und distriktiver Armen—
I pflegen.
1 Unterstützung armer Gemeinden zum Unterhalte von Kindern in
Rettungshäusern ... 5000—
! 2 Unterstützung zur Begründung bistriktiver Krankenanstalten 4000—
" 3 Unterstützung dem Verein für Arbeiter-Kolonien in Bayern . 000—
4 Unterstützung von Naturalverpflegsstationen . 2000—
10 — — — — — — — — — — — — — — — — — — — —
11 Sonstige Ausgaben auf Wohltätigkeit.
1 a) Zur Gewährung von Beihilfen an unbemittelte Kreisangehörige
zum Zwecke der Behandlung ihrer krüppelhaften Kinder in
der Dr. Riedinger'schen Klinik in Würzburg. 12 000 —
· b) 3. und letzte Rate einer Zuwendung von 15 000 zur
6 Begründung einer Wohltätigkeitsstiftung für Krüppelfürsorge
6 in Unterfranken . 5000—-
2 Für unterstützungen bei außerordentlichen Not. und Unglücksfällen
r aus den Renten des Kreisgetreidemagazins-Fonds, eventuell zur
6 Förderung der Raiffeisenschen Darlehenskassenvereine . 648420
3Für Jugendfürsorge im Regierungsbezirke 1 000—
4 | Zur Gewährung von Zuschüssen an arme Gemeinden zur unterbringung
weiblicher Lungenkranker in auswärtigen Anstalten .. 500.—
5 Für Freiplätze im Sanatorium Luitpoldheim in Lohr a.M. 3 000—
12 Zuschuß an die Distriktsgemeinden zur Unterstützung
der mit Armenlasten überbürdeten Gemeinden nach der
K. Deklaration vom 10. Mai 1902. 36 628/75
13 Ersatzleistung an unmittelbare Gemeinden für unter-
bringung von Geisteskranken und Blöden in Frren-
und Blödenanstalten nach der K. Deklaration vom
10. Mai 1902 .. . . — —
E Sum Kap- V 39.582s|95
VII Auf Straßen-, Brücken= und Wafferban.
11 Beiträge zu den Distriktsstraßen Z . 100000,—
2 Beiträge zu den Gemeindeverbindungswegen 24000 —
2 Für den Uferschutz an Flüssen, welche der Schiff— und
Floßfahrt dienen, nach Art. 92 des Wassergesetzes vom
23. März 1907 3 400 —
3 1 Für Instandhaltung von Privatflüssen und Bächen
mit erheblicher Hochwassergefahr, hier Saale von
« GräfendorfbisNeustadta-S........... 5000—