Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1914. (41)

Nr. 28. 
Unterfranken und Aschaffenburg. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
— — — 
Festgesetzter 
Kap. 8Tit. Bortrag Betrag 
4 
VI 7 Beiträge für Blödenanstalten. 
# 1. Beitrag zur Gründung von Freiplätzen in den mit der Diakonissen- 
Anstalt in Neuendettelsau verbundenen Anstalten für Blödsinnige 1 400 — 
2 Beitrag zur Gründung von Freiplätzen in der Idioten-Anstalt bei 
Gemünden. 9000— 
1 8 Beiträge für sonstige Wohltätigkeitsanstalten und Vereine 21 000— 
9 * Unterstützung gemeindlicher und distriktiver Armen— 
I pflegen. 
1 Unterstützung armer Gemeinden zum Unterhalte von Kindern in 
Rettungshäusern ... 5000— 
! 2 Unterstützung zur Begründung bistriktiver Krankenanstalten 4000— 
" 3 Unterstützung dem Verein für Arbeiter-Kolonien in Bayern . 000— 
4 Unterstützung von Naturalverpflegsstationen . 2000— 
10 — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — 
11 Sonstige Ausgaben auf Wohltätigkeit. 
1 a) Zur Gewährung von Beihilfen an unbemittelte Kreisangehörige 
zum Zwecke der Behandlung ihrer krüppelhaften Kinder in 
der Dr. Riedinger'schen Klinik in Würzburg. 12 000 — 
· b) 3. und letzte Rate einer Zuwendung von 15 000 zur 
6 Begründung einer Wohltätigkeitsstiftung für Krüppelfürsorge 
6 in Unterfranken . 5000—- 
2 Für unterstützungen bei außerordentlichen Not. und Unglücksfällen 
r aus den Renten des Kreisgetreidemagazins-Fonds, eventuell zur 
6 Förderung der Raiffeisenschen Darlehenskassenvereine . 648420 
3Für Jugendfürsorge im Regierungsbezirke 1 000— 
4 | Zur Gewährung von Zuschüssen an arme Gemeinden zur unterbringung 
weiblicher Lungenkranker in auswärtigen Anstalten .. 500.— 
5 Für Freiplätze im Sanatorium Luitpoldheim in Lohr a.M. 3 000— 
12 Zuschuß an die Distriktsgemeinden zur Unterstützung 
der mit Armenlasten überbürdeten Gemeinden nach der 
K. Deklaration vom 10. Mai 1902. 36 628/75 
13 Ersatzleistung an unmittelbare Gemeinden für unter- 
bringung von Geisteskranken und Blöden in Frren- 
und Blödenanstalten nach der K. Deklaration vom 
10. Mai 1902 .. . . — — 
E Sum Kap- V 39.582s|95 
VII Auf Straßen-, Brücken= und Wafferban. 
11 Beiträge zu den Distriktsstraßen Z . 100000,— 
2 Beiträge zu den Gemeindeverbindungswegen 24000 — 
2 Für den Uferschutz an Flüssen, welche der Schiff— und 
Floßfahrt dienen, nach Art. 92 des Wassergesetzes vom 
23. März 1907 3 400 — 
3 1 Für Instandhaltung von Privatflüssen und Bächen 
mit erheblicher Hochwassergefahr, hier Saale von 
« GräfendorfbisNeustadta-S........... 5000—
	        
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