Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1914. (41)

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« - . Reichsräte Z :„ zir. 
Indem Wir dieses der Kammer der 333 eröffnen, bleiben Wir ihr in Huld 
und Gnade gewogen. 
Leutstetten, den 25. Juli 1914. 
Ludwig. 
Dr. Graf v. Dertling. Dr. Frhr. v. Soden-Fraunhofen. v. Thelemann. v. Preunig. v. Heidlein. 
Dr. v. Kuilling. Frhr. v. Kreß. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
An Q„ 
1. die Kammer der Reichsräte, Der Generalsekretär: 
2. die Kammer der Abgeordneten. Ministerialrat Knözinger. 
  
  
St. M. d.J. Nr. 1632 à 9. 
Kr. M. Nr. 6423 PV. 
Bekanntmachung von Anderungen zum Verzeichnis der den Militäranwärtern usw. in der 
ungen z z 
Marineverwaltung vorbehaltenen Stellen. 
K. Staatsministerium des Innern und K. Kriegsministerium. 
In dem auf den Seiten 373 und 374 GVl. 1912 abgedruckten Verzeichnis der 
den Militäranwärtern usw. in der Marineverwaltung vorbehaltenen Stellen sind nach der 
Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 1. Juli 1914 im Zentralblatt für das Deutsche 
Reich Nr. 34/1914, S. 370 und 371 nachstehende Anderungen handschriftlich vorzunehmen: 
Statt „5Lazarettverwaltungs-Direktor" muß es Lazarettverwaltungs-Direktoren und 
statt „Lazarett-Oberinspektoren“ Lazarett-Oberinspektor heißen. 
In der Zeile „ „Schiffsführer, 7°Maschinisten und Untermaschinisten der Werften“ 
sind die Worte „und -Untermaschinisten“ zu streichen. 
In der Zeile „— Maschinisten des Betriebsdampfers der Schiffsartillerieschule in Sonder- 
burg“ ist vor dem Worte „Maschinisten“ aufzunehmen „ Schiffsführer und". 
Hinter „Werftbuchführer (für den Registraturdienst)“ ist zu setzen „ergänzen sich aus 
den Werftbuchführern (für den Rechnungsdienst)," 
Bei den Werftbuchführern (für den Rechnungsdienst), soweit sie usw., ist vor dem 
Worte „Werftbuchführer“ ein „" zu setzen. 
In der Zeile „Bureaugehilfen bei den Werften zur Hälfte“ sind die Worte „zur 
Hälfte“ zu streichen. 
Unter dem Abschnitt „b. Unterbeamte“ ist an erster Stelle neu aufzunehmen 
„Untermaschinisten bei den Werften,“ 
 
	        
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