Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1914. (41)

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dies tun durch Unterstützung der Einrichtungen zur Fürsorge für unsere wackeren 
Soldaten und für ihre Angehörigen. Ich stelle hiefür eine weitere Spende von 
20 000 &¾ zur Verfügung, wovon 
10 000 — für das Bayerische Landeskomitee für freiwillige Krankenpflege 
im Kriege und 
10 000 —X für den Landesausschuß zur Fürsorge für die Angehörigen der 
Kriegsteilnehmer 
bestimmt sind. 
Die Hofkasse ist zur Auszahlung dieser Summe angewiesen. 
Ich ersuche Euere Exzellenz hienach das Weitere im Benehmen mit dem 
Staatsminister des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten zu veranlassen. 
München, den 18. August 1914. 
ge. Ludwig. 
Hienach wolle das Weitere veranlaßt werden. 
München, den 18. August 1914. 
Dr. Frhr. v. Soden-Fraunhofen. Dr. v. Knilling. 
  
Nr. 27147. 
Bekanntmachung, die sofortige Einzahlung gestundeter Zölle und Reichssteuern betreffend. 
fl. Staatsministerinm der Finanzen. 
Nachstehend folgt Abdruck der in Nr. 39 des Zentralblatts für das Deutsche Reich 
vom 3. August 1914 — S. 445 — veröffentlichten Bekanntmachung des Reichskanzlers 
vom 1. August 1914. 
München, den 14. August 1914. 
Staatsrat Dr. v. Günder. 
  
Auf Grund der mir für den Fall einer Kriegsgefahr beigelegten Befugnis bestimme ich: 
1. Die zurzeit gestundeten und die nach den gesetzlichen Vorschriften noch zu stun- 
denden Beträge an Zöllen und Reichssteuern mit Ausnahme der Erbschaftssteuer
	        
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