Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1914. (41)

Laufende 
Nummer 
  
  
  
4 
  
Gegenstand der Besteuerung 
  
Steuersatz 
vom 
Hundert 
Tausend 
Berechnung 
der 
Stempelabgabe 
  
— 
d 
30 
31 
32 
  
Bei Miet= oder Pachtverträgen, welche auf 
bestimmte Zeit abgeschlossen werden, bildet der 
Betrag des einjährigen Zinses vermehrt mit der 
Zahl der Jahre und, wenn der fünfundzwanzig- 
fache Betrag geringer ist, dieser die Gegenstands- 
summe. 
Wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit 
oder auf Lebensdauer abgeschlossen, so ist der 
Berechnung der Gebühr der zwölf= und ein- 
halbfache Betrag des einjährigen Zinses zu- 
grunde zu legen. 
II Betrifft der Miet= oder Pachtvertrag einen 
außerhalb Bayerns gelegenen Gegenstand. 
Notariatsurkunden, die die Stelle einer nach 
diesem Tarif besteuerten Verhandlung vertreten, 
wie diese Verhandlung, 
sonst und als Mindeststempel in allen Fällen, 
mit Ausnahme der Tarifnummer 3 . 
Proteste. 
1 Wechselproteste und Schesproteste . 
mindestens 
II Werden mehrere Wechsel oder Scheck in 
einer Urkunde protestiert, so berechnet sich der 
Stempel nach dem Nennwerte jedes einzelnen 
Wechsels oder Schecks. 
III! Der Stempel ist auch dann zu erheben, 
wenn nach dem Beginne des Protestakts der 
Schuldner freiwillig Zahlung leistet oder eine 
Quittung über die erfolgte Zahlung der Wechsel- 
oder Schecksumme vorlegt. 
Protokolle der Notare 
a) über Verlosungen oder Ziehungen. 
b) über die Generalversammlungen von 
Aktiengesellschaften oder von Kommandit- 
gesellschaften auf Aktien, 
wenn das Aktienkapital nicht mehr als 
500,000 Mark beträüt 
wenn es mehr als 500,000 Mark, 
aber nicht mehr als 1 Million Mark 
beträgt 
l 
— 
l 
l 
  
  
  
  
  
der Gegenstandssumme.
	        
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