Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1915. (42)

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hoher Befriedigung für die dabei bewiesene Opferwilligkeit bereits unterm 15. Fe- 
bruar genehmigt. 
Der Beschluß des Landrates von Niederbayern zu den Kosten der Handwerks- 
kammer einen Zuschuß von 6 000 K—x“ zu bewilligen, wird mit der Maßgabe 
genehmigt, daß der etwaige Mehrbedarf bis zum Betrag des von der Kreis- 
regierung festgestellten Voranschlags von 9000 & der Kreisreserve zu ent- 
nehmen ist. 
Bezüglich des Beschlusses des gleichen Landrats über die Entwürfe zur genossen- 
schaftlichen Regulierung der Rott und Entwässerung des Rott-Tales (Abteilung 111), 
dann der genossenschaftlichen Vilstalentwässerung zwischen Babing und Wolferding 
verweisen Wir auf Ziff. II, 2 des Abschieds vom Jahre 1913 und die Ent- 
schließung Unseres Staatsministeriums des Innern vom 16. Dezember 1914 
und 8. Januar 1915. 
Dem Beschluß des Landrats der Pfalz, zu den Kosten der Entwässerung der 
Rheinniederung als erste Rate einen Zuschuß von 33000 + zu gewähren, 
erteilen Wir Unsere Genehmigung. Im übrigen verweisen Wir wegen Auf- 
bringung der Gesamtkosten dieses Unternehmens auf die Verhandlungen Unseres 
Staatsministeriums des Innern. 
Zu den Beschlüssen des Landrats der Oberpfalz und von Regensburg, die Kosten 
für die Ozonisierungsanlage und einen Scheunenneubau in der Kreis-Heil= und 
Pflegeanstalt Wöllershof aus den Einsparungen bei dem Neubau der Kreis- 
Oberrealschule Regensburg zu decken, beauftragen Wir Unser Staatsministerium 
des Innern im Benehmen mit Unserem Staatsministerium des Innern für 
Kirchen= und Schulangelegenheiten das Erforderliche vorzukehren. 
Hinsichtlich der wiederholten Anträge der Landräte der Oberpfalz und von Regens- 
burg, dann von Schwaben und Neuburg, auch das letzte Viertel des Gesamt- 
aufwandes für den Kulturbaudienst auf die Staatskasse zu übernehmen, verweisen 
Wir auf Ziff. II, 3 des vorjährigen Abschieds. 
Die vom Landrate von Mittelfranken bekundete Fürsorge für das dienstunfähige 
Volksschullehrpersonal findet wohlgefällige Anerkennung. 
Der gleiche Landrat hat durch Übernahme des größten Teiles des Sachbedarfs 
auch bei den nicht ausschließlich aus Kreismitteln unterhaltenen Realschulen auf 
die Kreisgemeinde in anerkennenswerter Weise aufs neue sein Interesse und seine 
Opferwilligkeit für die Förderung von Erziehung und Bildung bekundet. Dem 
betreffenden Beschlusse haben Wir gerne die Genehmigung erteilt.
	        
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