Volltext : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1915. (42)

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Auf  je  100  kg  Fett  sind  zur  Unbrauchbarmachung  1  kg  Safrol  oder  1  kg  künstliches
Wintergrünöl  von  den  oben  angegebenen  Eigenschaften  zu  verwenden.

Berlin,  den  14.  Mai  1915.

Der  Keichskanzler.
Im  Auftrage:  von  Jonquieres.

 

Nr.  15507.
Bekanntmachung,  Organisation  der  Forstämter  Neuhäusel  und  Blieskastel  betreffend.

fl.  Staatsministerium  der  Finanzen,
Ministerial-Forstabteilumg.
Seine  Majestät  der  König  haben  mit  Allerhöchster  Entschließung  vom  22.  Mai  1915
zu  genehmigen  geruht,  daß  vom  1.  Juli  1915  beginnend
a)  das  Forstamt  Neuhäusel  nach  St.  Ingbert  verlegt  und  diesem  Forstamte  die
Bezeichnung  „K.  Forstamt  St.  Ingbert“  gegeben  werde,
b)  die  exponierte,  dem  Forstamte  Blieskastel  zugeteilte  Forstamtsassessorstelle  in
St.  Ingbert  nach  Neuhäusel  verlegt  und  dem  neu  zu  bildenden  Forstamte
St.  Ingbert  unterstellt  werde.  ·

München,den25.Mai1915.
v.jstrnnig.

 

Auszug  aus  der  Adels-Matrikel  des  am  18.  Mai  1915  der  Generalleutnant
Königreichs.  und  Kommandeur  der  2.  Kavallerie-Brigade

Ernst  Ritter  von  Schrott  für  seine  Person
als  Ritter  des  Militär-Max-Joseph-Ordens
In  die  Adels-Matrikel  wurde  eingetragen:  bei  der  Ritterklasse  Lit.  S,  Fol.  175.