Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1915. (42)

Nr. 41. 
639 
  
  
b. Welche Kinder hat die jetzige Ehefrau bei- 
gebracht (uneheliche oder in rüberen Ehen er- 
zeugte) Namen, Alter und Geburtsort. 
o halten sie sich gegenwärtig auf? Welche 
von den Kindern verdienen etwas, wodurch und 
wieviel wöchentlich Sind die erwachsenen be- 
reits verheiratet und welche Familien haben sie? 
Gehen die schulpflichtigen Kinder zur Schule? 
Haben sie freien Unterricht Welche Schule be- 
suchen sie ? 
Die Angaben sind übersichtlich zu machen. 
  
  
Wer ist der Vater der unehelich er- 
zeugten Kinder? Hat er die Vaterschaft an- 
erkannt oder wurde er zu Unterhaltsbeiträgen 
verurteilt, von welchem Gerichte und wann? 
Bezahlt er Unterhaltsbeiträge, wieviel? Oder 
hat er eine Abfindung gewährt, in welchem Be- 
trage Mit vormundschaftlicher Genehmigung? 
  
10. 
Bei wem befinden sich die Kinder im Falle und 
seit der Trennung der Ehe? 
  
à. 
Namen, Wohnung, Vermögens= und Erwerbs- 
verhältnisse folgender Verwandten des Hilfs- 
bedürftioen: 
des Mannes 
Eltern der Frau 
, der früheren Frauen, 
  
1a des Mannes 
Großeltern der Frau 
l der früheren Frauen, 
  
Enkelkinder. 
  
. Sonstige woßlhabende Verwandte, namentlich 
Geschwister usw.: 
  
107“
	        
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