Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1916. (43)

Nr. 53. 407 
7. Im §242 Abs. 2 sind die Ziffern 212 und 10 zu streichen. Hinter Ziffer „12“ 
ist einzufügen „und des § 83 a des Gesetzes". 
IV. An den Mustern treten folgende Anderungen ein: 
1. Im Muster 38 wird 
a) die Anleitung unter Nr. 5 wie folgt gefaßt: „Bei den Eintragungen unter 
Abteilung F bleiben die Spalten 1, 2, unter Abteilung H die Spalten 1 
bis 3 unausgefüllt.“ 
b) Daselbst wird auf Seite 2 die Abteilung B wie folgt gefaßt: 
„B. Stellen, welche hinsichtlich der Entrichtung der Abgabe nach 
Tarifnummer 4 der Beaufsichtigung unterliegen: 
a) nach Tarifnummer 4 a; 
b) nach Tarifnummer 4b.“ 
c) Daselbst wird auf Seite 2 hinter Abteilung E unter Anderung der Buch- 
stabenbezeichnung der folgenden Abteilungen eingeschaltet: 
„F.. Stellen, welche hinsichtlich der Abgabe nach Tarifnummer 10 
und 88 76 ff. des Gesetzes einer Prüfung unterworfen worden sind."“ 
2. àa) Muster 39 erhält die Benennung „Einnahmebuch A“. 
b) In demselben Muster fällt Spalte 31 unter entsprechender Nummerände- 
rung der folgenden Spalten weg. 
) Die Uberschrift der Spalte 37 hat zu lauten: „Insgesamt nach Nr. 1 bis 9, 
11, 12 des Tarifs (Summe der Spalten 9, 18, 19, 22, 26 bis 30, 
35 und 36)“. 
3. a) Muster 40 erhält die Benennung: „Anmeldungsbuch A“. 
b) Daselbst ist in der Anleitung unter 1i die Ziffer „4“ zu streichen. 
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