Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1916. (43)

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Beilage 1 zum Gesetz= und Verordnungsblatt für das Königreich Bayern vom Jahre 1916.-) 
  
Erkenntnis des Gerichtshofs für Kompetenzkonflikte in dem von der Regierung, Kammer des 
Innern, der Pfalz dem Amtsgerichte Waldfischbach gegenüber anhängig gemachten Streit über die 
Zulässigkeit des Rechtswegs für den von der Gemeinde Blickweiler gegen den Volksschullehrer 
Max Martin in Clausen erhobenen Anspruch auf Rückzahlung zuviel empfangenen Gehalts. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs von Bayern 
erkennt der Gerichtshof für Kompetenzkonflikte in dem von der Regierung, Kammer des Innern, 
der Pfalz dem Amtsgerichte Waldfischbach gegenüber anhängig gemachten Streit über die 
Zulässigkeit des Rechtswegs für den von der Gemeinde Blickweiler gegen den Volksschullehrer 
Max Martin in Clausen erhobenen Anspruch auf Rückzahlung zuviel empfangenen Gehalts: 
Zuständig sind die Verwaltungsbehörden. 
Gründe. 
Der Volksschullehrer Max Martin hatte vom Juni 1906 bis zum 16. November 1912 
die Stelle eines Lehrers in Blickweiler inne und bezog wie seine Vorgänger neben seinem 
fassionsmäßigen Gehalt eine jederzeit widerrufliche jährliche Zulage von 300 M aus Ge— 
meindemitteln. Im Jahre 1911 entstanden zwischen dem Lehrer Martin und der Gemeinde 
Zwistigkeiten wegen zweier Wege über Grundstücke des dem Lehrer zum Nutzgenuß über- 
wiesenen Glöcknereiguts. Lehrer Martin verlangte die Wegmessung dieser Wege vom 
Glöcknereigut und eine Entschädigung für die Verkleinerung seiner Dienstgründe. Am 
13. April 1911 lehnte der Gemeinderat diese Ansprüche ab, gleichzeitig beschloß er die dem 
Lehrer Martin bei seiner Anstellung auf Ruf und Widerruf genehmigte gemeindliche Zulage 
von 300 + vom 1. Mai 1911 ab nicht mehr zu zahlen. Begründet wurde dieser Beschluß 
damit, daß sich die gemeindlichen Ausgaben ständig mehren, die Umlagen sehr wachsen und 
die Gemeinde daher in jeder Beziehung äußerst sparen müsse. Trotzdem wurde die Zulage 
dem Lehrer Martin bis zu seiner am 16. November 1912 erfolgten Versetzung nach 
Clausen fortgezahlt. 
Am 16. September 1913 beantragte das Bürgermeisteramt Blieskastel für die Gemeinde 
Blickweiler bei dem Amtsgerichte Waldfischbach gegen den Lehrer Martin die Erlassung 
eines Zahlungsbefehls auf Rückersatz des für das Jahr 1912 zuviel bezogenen Gehalts im 
Betrage von 300 —M. Lehrer Martin erhob gegen den Zahlungsbefehl Widerspruch. Bei 
der Verhaudlung vor dem Amtsgerichte machte er geltend: Die Gemeinde könne die Gehalts- 
zulage nicht mehr zurückverlangen, weil sie auch für das Jahr 1912 eingewiesen worden sei. 
  
*) Ausgegeben zu München, den 1. Dezember 1916. v
	        
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