Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1917. (44)

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geben. Beide Seiten der Note sind in Kupferdruck von tiefblauer Farbe als Hauptdruck 
derart ausgeführt, daß auf jeder Seite für sich durch einen verschiedenfarbigen Unterdruck 
eine besondere Tönung hervorgerufen ist. 
Die Vorderseite wird von vier Rechtecken gebildet, die von einer dunklen Umrandung 
eingefaßt sind. Die beiden hochstehenden und 2 cm breiten Seitenfelder begrenzen rechts 
und links zwei wagerechte, den mittieren Hauptteil der Note ausfüllende Felder, von denen 
das obere etwa 4, das untere etwa 3 cm hoch ist. Das obere Mittelfeld zeigt zu beiden 
Seiten eines kreisrunden Mittelstücks, in ebenmäßiger Anordnung, je eine knieende Männer- 
gestalt, die aus einem Füllhorn Münzen schüttet. Das runde Mittelstück wird von einem 
in zarten Farbtönen gehaltenen Reichsadler ausgefüllt von dem sich die Zahl 20 in großen 
Ziffern kräftig abhebt. Unterhalb der Zahl und zum Teil überdeckt ist der Kennbuchstabe 
in Hellgrau angebracht. 
Das untere Mittelfeld enthält in kräftiger Schrift den Text, welcher in der ersten 
Ausfertigung folgenden Wortlaut hat: 
Reichsbanknote 
Zwanzig Mark 
zahlt die Reichsbankhauptkasse in Berlin gegen diese Banknote dem Einlieferer. 
Berlin, den 4. November 1915. 
Reichsbankdirektorium 
Havenstein v. Glasenapp Schmiedeche Korn Maron 
v. Lumm v. Grimm Kauffmann Schneider Bndczies 
Im unteren Teile dieses Feldes sind ferner die Buchstaben RBD in Hellgrau eingedruckt. 
Die beiden Seitenfelder enthalten auf hellem Untergrund je zwei dunkel getönte Blatt- 
verzierungen. Zwischen diesen, in der Mitte der Felder, befindet sich je ein Stempel, der 
in rotbrauner Farbe den von einem kreisförmigen Bande umschlossenen Reichsadler zeigt. 
In dem Bande steht in weißen Buchstaben die Inschrift Reichsbankdirektorium. Am Fuße 
des Adlers trägt das Band einen weißen Schild mit der rotbraunen Zahl 20. Nach 
außen ist das Band von feinem Linienwerk umgeben. 
Die Nummer ist in dem unteren Teile der Note zu beiden Seiten der Unterschriften 
in rotbrauner Farbe zweifach angebracht. Die mit Eckstücken versehene und lorbeerverzierte 
Umrandung enthält in der Mitte der oberen Längsseite und jeder Querseite in dunklem 
Druck auf weißen runden Schildern die Zahl 20, während der untere Rand die Straf- 
androhung in weißen Buchstaben auf dunklem Grunde trägt.
	        
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