Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

144 
: Muster 17) 
(Noch 
(Einlage) — 
  
245 Stammabschnitt A 
Der Unterzeichnete hat am 
215 Gepäckzettel 
Abschnitt B) 
Der Unterzeichnete hat am 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
19 die nachverzeichneten Gepäckstücke ........ 
» verzeich puͤck) 19 die nachverzeichneten Gepäckstücke 
zur Beförderung von « 
.. zur Beförderung von 
nach übernommen. · .. 
nach übernommen. 
Zahl und Art derGewicht Besörde- Zahl und Art der Gevicht Beförde- 
- Yrungsprciiz .»... «)runq—3prcis5 
Gepäckstücke Gepäckstücke 
Mark Pi. kg Marl Pi. 
1. . i 
2. 2. i 
3. 3. 
4. 4 
5. . 
6 6. 
Zusammen . Zusammen 
  
Hiervon sind 12- 657) — vom Hundert 
als Reichsabgabe mit Mark Pf. 
zu entrichten). 
Mame- des Betriebeunternehmeis 
Wohnort iebeunternehmens 
* Bei Unternehmungen der im 3 11 Abs. 5 des Gesetzes 
bezeichneten Art. 
Nicht auszufüllen, falls die Abgabe in den Beförde- 
rungepreis eingerechnet ist. 
  
Hiervon sind 12 — 67 
als Reichsabgabe mit Mark Pf. 
zu entrichtens) 
(N 
F ame des Be#triebsumernehmers) 
Wohnort 
Vei Unternehmungen der im § 11 Abi 5 des Gesenes 
bezeichneten Arr. 
NMNicht auszufüllen, falls die Abgabe in den Beförd. 
r#ngopreis eingerechnek int. 
vom Hundert: 
Abschnitt C 
1 -*ie 
#. - 
□ □ 
12 E 
—. - 
□ □ 
O E 
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· 
  
  
 
	        
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