Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

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eingetragenes Annuitätendarlehen der Aktiengesellschaft „Bayerische Hypotheken- und Wechsel- 
bank“ in München, mit jährlich viereinhalb Prozent, nach Kapitalsfälligkeit mit fünf Prozent 
zu verzinsen — nebst den in § 34 der Satzung der Gläubigerin — Bayer. Gesetz= und 
Verordnungs-Bl. vom Jahre 1900 S. 107 — verzeichneten Nebenleistungen; im übrigen 
wird auf die Eintragungsbewilligung, niedergelegt in der Urkunde des K. Notariats München XIII 
vom 19. Mai 1913 Register-Nr. 1219 verwiesen. 
Eigentümerhatsich der sofortigen Zwangsvollstreckungin der Weiseunterworfen, daß die Zwangs- 
vollstreckung aus der Urkunde gegen den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks zulässig sein soll. 
Diese Schuld wird auf die unter Nr. 4/IV aufgeführten Plannummern beschränkt. 
Eingetragen als Fideikommißschuld I. Klasse auf Grund fideikommißgerichtlichen Be- 
schlusses vom 19. Januar 1918. 
Anmerkung. Fideik.-Akten Bd. I Nr. 39. Rang vor 5/V s.7. Löschungsanspruch f. 8. 
7. Die Schuld zu 15.000 —& in 6/VI geht der Schuld zu nunmehr 30 000-X in 
5/V im Range vor. Laut Grundbucheintragung vom 27. Mai 1913. 4 
Eingetragen auf Grund fideikommißgerichtlichen Beschlusses vom 19. Januar 1918. 
Anmerkung. Fideik.-Akten Bd. I Nr. 39. Rang zu 5/V und 6/VI. 
8. Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs des Gläubigers der Schuld in 6/VI 
zu 15 000 — auf Löschung der dieser Schuld im Range vorgehenden oder gleichstehenden 
Schuld und der Schuld zu 15.000 K selbst für den Fall einer ganz oder teilweise ein- 
tretenden Vereinigung mit dem Eigentume. Laut Grundbucheintragung vom 27. Mai 1913. 
Eingetragen auf Grund fideikommißgerichtlichen Beschlusses vom 19. Januar 1918. 
Anmerkung. Fideik.-Akten Bd. I Nr. 39. Vormerkung zu 4/IV und 6/VI. 
9/VII. 130 000 —/ — Einhundertdreißigtausend Mark —, seit 22. Dezember 1908 
im Grundbuch des K. Amtsgerichts Prien für Gstadt Bd. 1II S. 272 ff. als Hypothek ohne 
Brief eingetragenes Annuitätendarlehen der Bayer. Landwirtschaftsbank e. G. m. b. H. in 
München, mit Zinsen zu jährlich viereinviertel vom Hundert — 4¼% — seit 11. De- 
zember 1908, ferner mit den Nebenleistungen und Nebenbestimmungen, bezüglich welcher auf 
die Satzungen und des Hypothekenreglements der Gläubigerin — veröffentlicht im Gesetz- 
und Verordnungs-Bl. für das Königreich Bayern 1904 S. 36 und 1908 S. 264, sowie 
auf die Eintragungsbewilligung vom 11. Dezember 1908, Urkunde des Notariats Prien, 
Gemeinderegister-Nr. 1408 sowie auf die Erklärung der Gläubigerin vom 16. Juli 1915, 
Urkunde des Notariats München III Gemeinderegister-Rr. 864 und vom 3. Juli 1915, Ur- 
kunde des K. Notariats München XIII Gemeinderegister-Nr. 923 Bezug genommen wird. 
Der Eigentümer hat sich der sofortigen Zwangsvollstreckung in der Weise unterworfen, daß 
diese aus der Urkunde gegen den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks zulässig sein soll.
	        
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