Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

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22. Januar 1917 mit Wirkung für das ganze Reichsgebiet anerkannt. Eine besondere 
staatliche Anerkennung in Bayern ist daher nicht geboten. 
München, den 18. März 1918. 
Dr. v. GBrettreich. 
Veorzeichnis 
der Vereine, Gesellschaften, Kongregationen usw., deren Trachten und Abzeichen als Berufstrachten 
und Berufsabzeichen für die Betätigung in der Krankenpflege im Sinne des Reichsgesetzes 
vom 7. September 1915 in widerruflicher Weise staatlich anerkannt sind: 
1. Bayerischer Frauenverein vom Roten Krenz. Sitz München. 
1. Schwestern. Tracht: Schwesternhaube aus weißem Mull mit kleinen Pünktchen, 
Rotkreuzstreifen am Stirnrand, mit glattem Stoff gefütterter Umschlag und Bindbänder, die 
unter dem Kinn zu einer Schleise gebunden werden; weißer Umlegkragen (Batist) mit spitzen 
Ecken; graues Wollkleid (Sonntagskleid), Kleiderkragen, Stoffgürtel, schwarze Schürze; schwarzer 
Mantel in Radform (Ausgangskleid), auf dem Umlegkragen beiderseits weiße Patten mit dem 
Roten Kreuz. Uberhaube aus schwarzem Kaschmir mit seidenen Bindbändern, die unter der 
weißen Haubenschleife gebunden werden; Arbeitskleid aus indigoblauem Kattun mit hellblauen 
kleinen Pünktchen, blaue Arbeitsschürze mit feinen weißen Streifen. — Abzeichen: Schwestern- 
brosche (kreisrunde Porzellanplatte) in Silber gefaßt mit Rotem Kreuz auf weißem Grunde 
und mit schwarzem Rande. Auf dem weißen Grunde die Inschrift: „Bayerischer Frauenverein“ 
in schwarzen Buchstaben. 
2. Freiwillige Hilfsschwestern. Tracht: die der Schwestern. — Abzeichen: 
das der Schwestern. 
3. Landkrankenpflegerinnen. Tracht: Weiße Haube mit Rotkreuz-Streifen am 
Stirnrand und Bindbändern, die unter dem Kinn zu einer Schleife gebunden werden; 
Armelschürze und Verbandtasche. — Abzeichen: Eirunde Brosche (auf weißem Grunde das 
Rote Kreuz und auf blauem Rande in weißer Farbe die Aufschrift „Land-Krankenpflege des 
Bayerischen Frauenvereins“); weiße Armbinde mit dem Roten Kreuz und der Umschrift 
„Landkrankenpflegerin des Bayerischen Frauenvereins vom Roten Kreuz"“. 
4. Helferinnen. Tracht: Ausgangstracht: weiße Haube aus glattem Stoff, Bänder 
rückwärts gebunden, weißer glatter Umlegkragen mit spitzen Ecken, graues Wollkleid mit 
Gürtel, schwarze Schürze, Mantel von mittelgrauem Loden mit Umlegkragen und halblanger 
abknöpfbarer Pelerine mit runder Kapuze, Überhaube aus schwarzem Kaschmir mit schwarzem, 
schmalem Seidenband über die weiße Haube gebunden. Arbeitskleid: indigoblauer Kattun 
mit weißen kleinen Pünktchen, blaue Arbeitsschürze mit feinen weißen Streifen. — Abzeichen:
	        
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