Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

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-»· Meichsräte .. . .... 
Indem Wir dieses der Kammer der abg.eorbneten. eröffnen, bleiben Wir ihr in Huld 
und Gnade gewogen. 
München, den 14. April 1918. 
Ludwig. 
v. DBandl. v. Thelemann. v. Breunig. v. Seidlein. Dr. v. Knilling. TDr. v. Prettreich, v. Hellingrath. 
An Auf Allerhöchsten Befehl: 
I. die Kammer der Reichsräte, Der Generalsekretär: 
2. die Kammer der Abgeordneten. Ministerialdirektor v. Völk. 
Nr. 1/0 a. 
Bekanntmachung, die Zuständigkeitsordnung für die Verkehrsverwaltung betreffend. 
si. Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten. 
Die Bekanntmachung vom 16. Februar 1909 (GVBl. S. 175), die Zuständigkeits- 
ordnung für die Verkehrsverwaltung betreffend, wird wie folgt geändert: 
1. In § 4 Buchstabe d wird die Ziffer 2 gestrichen. 
Die Behandlung der Angelegenheiten wegen Nacherhebung oder Rückvergütung von 
Fracht und Frachtzuschlägen bei Außerachtlassung der Sicherheitsvorschriften in Anlage C 
zur Eisenbahnverkehrsordnung (Anlage 1 des internationalen Übereinkommens über den 
Eisenbahnfrachtverkehr), dann bei unrichtiger Angabe der Stückzahl oder des Gewichts 
und bei Uberlastung fällt damit künftig in die Zuständigkeit der Eisenbahndirektionen (§2, 
Eingang).
	        
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