Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

Nr.  60.  579

Muster  3.
(Ausführungsbestimmungen  §  6)
Besitzsteueramt

Nrr.  —

Sicherheitsbescheid.
(Angabe  der  Tatsachen)

Diese  Tatsachen  rechtfertigen  die  Annahme,  daß  Sie  Ihren  dauernden  Aufenthalt  im  Inland
  aufgeben  und  sich  der  Verpflichtung  zur  Leistung  der  Sicherheit  entziehen  wollen.  Auf
Grund  des  §  11  Nr.  2  des  Gesetzes  gegen  die  Steuerflucht  vom  26.  Juli  1918  (Reichs-Gesetzbl.
S.  405)  wird  die  Sicherheit  af  14  hiermit  festgesetzt.

Die  Sicherheit  ist  in  folgender  Weise  berechnet  worden:

Die  Sicherheit  ist  bei  sofort  zu  leisten.

Gegen  diesen  Bescheid  isttdd.  binnen

.  ,beginnendmitdemTagedchnstellung,zulässig.

D-----«-«----  ,  ist-------------------....  anzubringen.

Für  die  Art  der  Sicherheit  gelten  insbesondere  folgende  Paragraphen  der  Ausführungsbestimmungen
  zum  Gesetz  gegen  die  Steuerflucht  (Zentralblatt  für  das.  Deutsche  Reich  1918,
S.  403  ff).

§  9.  Die  Sicherheit  kann  nach  Wahl  des  Steuerpflichtigen  geleistet  werden  durch

Hinterlegung  von  Geld,

Hinterlegung  von  Schuldverschreibungen  des  Reichs  oder  eines  Bundesstaats,

Hinterlegung  von  Schuldverschreibungen  der  deutschen  Schutzgebietsanleihen.

Hinterlegung  von  Schuldverschreibungen,  deren  Verzinsung  vom  Reiche  oder  einem
Bundesstaate  gewährleistet  ist,

Hinterlegung  von  inländischen  Pfandbriefen  sowie  von  sonstigen  von  einer  inländischen
  kommunalen  Körperschaft  oder  der  Kreditanstalt  einer  solchen  Körperschaft
ausgestellten  Schuldverschreibungen,  sofern  die  Wertpapiere  vom  Bundesrate  oder
durch  landesgesetzliche  Vorschriften  zur  Anlegung  von  Mündelgeld  für  geeignet
erklärt  sind,

S.  dDo  —

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