Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

u 
eh und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
Nr. 64. 
München, den 16. Septeuber 1918. 
Inhal # 
Bekanntmachung vom 14. September 1918 wegen der Gewährung einer einmaligen Kriegstenerungszulage im 
Herbste 1918. — Auszug aus der Adels Matrikel des Königreichs. 
  
Bekanntmachung wegen der Gewährung einer einmaligen Kriegsteuerungszulage im Herbste 1918. 
Lämtliche Zivilstaateministerien. 
Den Staatsbeamten und den diesen gleichzuachtenden Personen, die auf Grund der 
Ministerialbekanntmachung vom 23. März 1918 (GWVl. S. 197 ff.) für den Monat 
September 1918 im Genusse von Kriegsteuerungsbezügen stehen, wird am Schlusse dieses 
Monats eine einmalige Kriegsteuerungszulage nach folgenden Grundsätzen gewährt. 
1. 
1 Die verheirateten Beamten erhalten 
a) einen Grundbetrag von 250 und hierzu 
b) den vollen Betrag des für den Monat September 1918 zustehenden Gehalts 
oder der die Stelle des Gehalts vertretenden monatlichen Dienswergitnng.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.