Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

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für wiederkehrende öffentliche Lasten, für die nach dem 1. August 1914 von der zuständigen 
Behörde Ausstand gewährt worden ist. 
Gegeben zu München, den 17. Februar 1918. 
Ludwig. 
v. Dandl. v. Thelemann. v. CGreunig. v. Seidlein. Dr. v. Knilling. Dr. v. Brettreich. 
v. Dellingrath. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
« Der Regierungsrat 
im K. Staatsministerium des Innern: 
Hartmann. 
  
Nr. 5483. 
Bekanntmachung, Auflösung und anderweitige Organisation von Forstdienststellen betreffend. 
K#. Staatsministerium der Hinanzen, 
Ministerial-Forstabteilung. 
Seine Majestät der König haben mit Allerhöchster Entschließung vom 15. Februar 1918 
anzuordnen geruht, daß beginnend vom 1. März 1918 die Försterstellen in Dettenschwang, 
Forstamts Diessen und in Greißelbach, Forstamts Dinkelsbühl, in etatsmäßige Wald- 
wärterstellen umgewandelt werden. 
München, den 19. Februar 1918. 
u. Grennig. 
Auszug aus der Adels-Matrikel! am 16. Februar 1918 der Oberleutnant 
des Königreichs. der Reserve eines Feld-Artillerie-Regiments 
Georg Ritter von Ebert für seine Person 
als Ritter des Militär-Max-Joseph-Ordens 
In die Adels-Matrikel wurde eingetragen: bei der Nitterklasse. 
 
	        
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