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Zu III. Genaue Auskunf
ũber die wbenbezelhmennn.
Punkte ist erforderlich, damit
die Abzugsfählgkeit der Be-
züge oder Taßten. beurteilt und
Ktaln vorschrifts-
mäzig rueehen werden kann.
Ansprüche auf Gehalt, Be-
oldung, Remuneration u. dgl.,
die dem Steuerpflichtigen als
Entgelt für seine Arbeitstätig-
keit zustehen, ge rens in keinem
guul hierher. Wegen der Ab-
zugefäig' eit der unter II1
fallenden Zalten vgl. die Be-
merkung zu 11.
IV. Ich und meine Ehefrau
und b. Die Anrech-
n nur statt, wenn
ons egenstände noch im Besitze
des Steuerpflichtigen sind. Ist
die Anlage in ausländischem
Grund= oder Betriebsvermögen
erfolgt, so verringert sich die
Anrechnun etrag
einer nachweislich eingetretenen
erheblichen Wertminderung.
— —— ——
III. An Renten und anderen wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen habe ich für mich und meine Ebefrau —
hat d.— von mir — uns — vertretene Steuerpflichtige —
Westean und Rechtsgrund des Anspruchs oder der
Berpflichtu
zu entrichten (zu tragen):
Geldwert der ein jährigen Hebung oder Leistung.
(Last):
des Verpflichteten:
Name und Wohnort
des Berechtigten:
–.
Monat, Jahr, seit welchem der Anspruch oder die
reau, besteht:
der An.
eltpunkt oder Ereignis, mit dessen Eiuͤmitt
Dlt oder die Last wegfällt:
eer des Anspruchs oder der Last vom Leben
— hwererer Personen abhängt, Angabe des Namens,
der Wohnung sowie Tag, Monat und Jahr der Geburt
dleter Personen:
a) in ausländischem Grund= oder Betriebsvermögen angelegt
(Bezeichnung und Kauspreis sowie Name, Stand, Wohnort
und Wohnung des Veräußerers.)
der von mir — uns — vertretene Steuerpflichtige haben — hat
seit dem 1. August 1914
b) zum Erwerbe von Gegenständen aus edlem Metall, von Edelsteinen oder Perlen, von Kunst-, Schmuck= und
Luxusgegenständen iowie von Sammlungen aller Art im Anschaffungswerte von mindestens fünfhundert Mark
für den einzelnen Gegenstand oder von mindestens eintausend Mark für mehrere gleichartige oder zusammen-
gehörige Gegenstände verwendet.