Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1836. (2)

(173) 
44.) Verordnung, 
die Ernennung eines Wahlcommissars für den geen städtischen Bezirk 
betreffend; 
vom Sten Juli 1836. 
D. zu Leitung des auch im gten städtischen Wahlbezirke vorzunehmenden, auf die Er- 
nennung eines Stellvertreters für den tandtagsabgeordneten Bezug habenden Wahlge- 
schäftes der 
Amtmann Quenzel zu Frankenberg 
bestimmt worden ist; so wird dieß, nachträglich zur Verordnung vom 2ten dieses Mo- 
nats hierdurch bekannt gemacht. 
Dresden, am Zeen Juli 1836. 
Ministerium des Innern. 
Nostitz und Jänckendorf. 
  
Letzte Absendung: am 16ten Juli 1836.
	        
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