Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1836. (2)

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Gesetz-und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen, 
17“/ Stück vom Jahre 1836. 
  
  
  
ht.) Bekanntmachung, 
die Sparcasse zu Meissen betreffend; 
vom 30sten Juli 1836. 
Nechdem Se. Königl. Majestät die geschehene Errichtung einer Sparcasse zu Meissen 
zu genehmigen und die für selbige von dasigem Stadtrathe entworfenen Statuten, besage 
des nachstehenden Allerhöchsten Dekretes, zu bestätigen, hierdurch aber insbesondere dem ge- 
dachten Insticute die, in den ebenfalls nachstehenden §.S. 12. und 23. dieser Scatutren ent- 
balkenen Begünstigungen und Ausnahmen von den allgemeinen civilrechtlichen Bestimmun- 
gen zuzugestehen geruher haben; so wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht. 
Dresden, den 30sten Juli 1836. 
Ministerium des Innern. 
Nostitz und Jänckendorf. 
Thimmig. 
Dekret 
wegen Bestätigung der Statuten für die Sparcasse zu Meissen; 
vom 30sten Juli 1836. 
W .. » 
-JR,vonGOTTESGnadcn,FrtedrtchAugust,Komgvon 
Sachsen ꝛc. ꝛc. ꝛc. thun hiermit kund, daß Wir auf das durch unsere Ministerien des 
Innern und der Justiz Uns vorgetragene Ansuchen des Stadtrathes zu Meissen, die von 
einem Privatvereine daselbst geschehene Errichtung einer, von dem gedachten Stadtrathe und 
den Communrepraͤsentanten zu Meissen, unter Zustimmung des dasigen groͤssern Buͤrger— 
1826. 32
	        
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