Contents: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1864. (55)

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K. 44. 
bilb Der Reingewinn wird durch den Ueberschuß der Aktiva über die Passiva 
gebildet. 
Werthpapiere dürfen niemals mit einem höheren als dem Erwerbungs- 
kurse und, wenn der Börsenkurs am Tage der Bilanzaufnahme niedriger als 
der Erwerbungskurss ist, nur zu dem Vorsenené in der Bilanz angesetzt 
werden. 
K. 45. 
Von dem aus der Bilanz sich ergebenden Reingewinn werden zunachst 
10 Prozent zur Bildung eines Reservefonds abgesetzt. Der danach verbleibende 
Ueberrest wird auf die Aktionaire in der Art vertheilt, daß bis auf Höhe von 
4 Prozent des baar eingezahlten Grundkapitals zunächst die Verwendung erfolgt. 
Sodann erhalten von dem Reste nach dem Maaßstabe vom Hundert: 
a) 85 Prozent die Aktionaire, 
b) 8= die Mitglieder des Kuratoriums, 
c) 7 die Mitglieder der Direktion. 
Die erste Generalversammlung ist berechtigt, die vorstehenden unter b. 
und c. festgesetzten Tani#men zu ermaßigen. 
Die Dioidende der Aktionaire besieht demnach aus der Eingangs er- 
wähnten vierprozentigen Rente und dem unter a. vermerkten Antheile an dem 
Reingewinn. 
Bis zum vollen Betriebe des Unternehmens, längstens aber bis zum 
31. Dezember 1866., kann die Dividende der Aktionaire, wenn dieselbe nach 
obiger Berechnung den Betrag von 4 Prozent des baar eingezahlten Grundkapitals 
nicht erreicht, auf Beschluß der Generalversammlung bis zu diesem Betrage 
aus dem Grundkapital ergänzt werden. 
h Die Dividende wird, nach Feststellung der Bilanz, alljaͤhrlich am 1. Juli 
gezahlt. 
Die Zahlung der Dividende erfolgt an den Praͤsentanten des Dividenden- 
scheins gegen Ablieferung desselben durch die Hauptkasse in Berlin und an 
anderen speziell bekannt zu machenden Orten. 
Die Dividenden verjaͤhren in vier Jahren, vom Flligkeitstermine an ge- 
rechnet, zu Gunsten der Gesellschaft. 
S. 46. 
Die Bilanz wird mit dem Geschäftsberichte der Hauptdirektion gedruckt 
und an die Aktionaire vertheilt. 
Außerdem erfolgt die Veröffentlichung der Bilanz durch die im §. 4. 
bezeichneten Gesellschaftsblätter. 
Johrgang 1861. (Nr. 5882.) 42 g. 47.
	        
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